Was gilt für Studierende beim Rundfunkbeitrag? Wie kann ich meine Nebenwohnung von der Rundfunkbeitragspflicht befreien? Und worauf muss ich unbedingt achten, wenn Mitbewohnende aus meiner Wohnung ausziehen? Über diese und viele weitere Themen informiert der Beitragsservice mit interessanten Servicebeiträgen. Lesen Sie gerne einmal rein!
Alle zugehörigen Infografiken, -broschüren und Videos finden Sie auch in unserer Mediengalerie.
Servicethemen
Beitragsmythen – Teil 6: Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen
Februar 2026
Pro Wohnung fällt grundsätzlich einmal der Rundfunkbeitrag an. Dennoch hält sich hartnäckig das Gerücht, für Nebenwohnungen sei kein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Doch stimmt das überhaupt? In unserem Servicebeitrag nehmen wir diesen Mythos genauer unter die Lupe und erklären Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Nebenwohnung innehaben.
Zum Servicebeitrag: „Für meine Nebenwohnung fällt kein Rundfunkbeitrag an, oder?“
Beitragsmythen – Teil 5: Rundfunkbeitrag bei Nicht-Nutzung des ÖRR-Angebots
Januar 2026
Wer das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzt, kann seine Wohnung beim Beitragsservice abmelden? Dies ist ein weiterer Mythos über den Rundfunkbeitrag, der weit verbreitet ist. In diesem Servicebeitrag nehmen wir ihn genauer unter die Lupe und erklären, ob er einen wahren Kern enthält, oder nicht.
Beitragsmythen – Teil 4: Bürgergeld und Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Januar 2026
Wer Sozialleistungen wie das Bürgergeld bezieht, muss automatisch keinen Rundfunkbeitrag zahlen? Zwar berechtigt der Bezug bestimmter Sozialleistungen grundsätzlich, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu erhalten. Diese wird jedoch nicht automatisch gewährt. Einen Überblick, worauf Sie achten müssen, geben wir Ihnen in unserem neuen Servicebeitrag.
Beitragsmythen – Teil 3: Rundfunkbeitrag für das private Auto
Dezember 2025
In einem Auto ist üblicherweise ein Radio verbaut. Fällt dafür also ein zusätzlicher Rundfunkbeitrag an? Dieser Mythos ist reif für eine gründliche Inspektion. Unser neuer Servicebeitrag wirft einen genaueren Blick unter die Motorhaube und verrät Ihnen, was daran stimmt und was nicht.
Zum Servicebeitrag: „Für mein Auto muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, oder?"
Beitragsangelegenheiten online erledigen – So unterstützt Sie die Suchfunktion dabei
Dezember 2025
Sie haben ein Anliegen zum Rundfunkbeitrag und möchten es gern schnell und einfach online klären? Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt für eine Vielzahl an Anliegen auf seiner Website passende Online-Formulare bereit. Wir erklären Ihnen, wie Sie das richtige finden.
Zum Jahresende: Ablauf der rückwirkenden Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie
November 2025
Die Möglichkeit für Unternehmen, sich infolge der Corona-Pandemie rückwirkend von der Zahlung des Rundfunkbeitrags freistellen zu lassen, endet zum 31. Dezember 2025. Ab dem 1. Januar 2026 gilt nur noch die reguläre Verwaltungspraxis für alle beitragspflichtigen Betriebsstätten.
Zum Servicebeitrag: Rückwirkende Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen läuft zum Jahresende aus
Beitragsmythen – Teil 2: Keine Empfangsgeräte, kein Rundfunkbeitrag
November 2025
Muss man den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, wenn man keine Empfangsgeräte wie Radio oder Fernseher besitzt? Im zweiten Teil unserer Reihe „Beitragsmythen“ nehmen wir diesen Mythos genauer in den Blick und klären, ob darin ein Fünkchen Wahrheit steckt.
Zum Servicebeitrag: „Wenn ich keinen Fernseher habe, kann ich den Rundfunkbeitrag abmelden, oder?"
Beitragsmythen – Teil 1: Monatliche Zahlung des Rundfunkbeitrags
Oktober 2025
Um den Rundfunkbeitrag ranken sich zahlreiche Mythen und Fehlinformationen, die sich hartnäckig halten. Die neue Beitragsreihe Beitragsmythen geht diesen ab sofort auf den Grund und bringt Stück für Stück Licht ins Dunkel. Zum Auftakt widmen wir uns einem besonders verbreiteten Irrtum: dem Mythos, dass man den Rundfunkbeitrag monatlich zahlen kann.
Zum Servicebeitrag: Ich kann den Rundfunkbeitrag monatlich zahlen, oder?
Ab Oktober 2025: Überprüfung des Zahlungsempfängers bei Überweisungen
September 2025
Eine neue EU-Richtlinie soll künftig für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen. Indem überprüft wird, ob der eingegebene Zahlungsempfänger mit der IBAN übereinstimmt, sollen fehlerhafte Überweisungen und Betrugsversuche eingedämmt werden. Was das für die Überweisung Ihres Rundfunkbeitrags bedeutet, erklären wir Ihnen im Servicebeitrag.
Was ist eine Einmalzahlungsaufforderung?
Juni 2025
Wenn Sie bislang den Rundfunkbeitrag per Einzelüberweisung zahlen und sich dabei auf die regelmäßigen schriftlichen Zahlungsaufforderungen verlassen, müssen Sie bald umdenken. Denn anstatt der regelmäßigen Schreiben erhalten Sie künftig nur noch einmalig ein Schreiben mit Ihren individuellen Zahlungsterminen, die Sie selbstständig einhalten müssen. Doch keine Sorge: Wir beantworten Ihnen hier alle offenen Fragen und geben Ihnen Tipps, wie Sie bequem und stressfrei den Rundfunkbeitrag zahlen können.
Zum Servicebeitrag: Was Sie künftig bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags beachten müssen
Was gilt für Selbstständige und freiberuflich Tätige?
Mai 2025
Für Selbstständige und freiberuflich Tätige gelten beim Rundfunkbeitrag grundsätzlich dieselben Regeln wie für Unternehmen. Wird eine Räumlichkeit nicht ausschließlich privat, sondern beispielsweise auch für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit genutzt, gilt sie als Betriebsstätte. Diese muss beim Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag angemeldet werden. Ob ein Beitrag zu zahlen ist und welche Regelungen für Kraftfahrzeuge gelten, erläutert ein ausführlicher Servicebeitrag.
Kann man den Rundfunkbeitrag kündigen?
Februar 2025
Kann man den Rundfunkbeitrag kündigen, wenn man das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzt? Muss man die Wohnung nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden, wenn man keinen Fernseher besitzt? Einige Fehlinformationen rund um den Rundfunkbeitrag halten sich hartnäckig. Unser Servicebeitrag räumt mit gängigen Mythen und Irrtümern auf und erklärt, wann Sie Ihre Wohnung anmelden, ummelden oder abmelden können.
Zum Servicebeitrag: Unter diesen Umständen können Sie Ihre Wohnung vom Rundfunkbeitrag abmelden
Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de
Februar 2025
Alle Services rund um Ihren Rundfunkbeitrag sind kostenfrei verfügbar. Einige private Dienstleister fordern dennoch hohe Gebühren für die Übermittlung Ihrer Vorgänge an den Beitragsservice. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat nun Sammelklage gegen den Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de eingereicht. Alle Informationen für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher finden Sie hier.
Neuer Rundfunkbeitrag: Es gilt bis auf Weiteres die bisherige Beitragshöhe
Dezember 2024
Die von der KEF empfohlene Beitragserhöhung um 58 Cent kommt nicht zum 1. Januar 2025. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Beitragsanpassung gilt die bisherige Beitragshöhe von 18,36 Euro pro Monat. Was Sie bei Ihren Beitragszahlungen ab Januar 2025 beachten müssen, verrät Ihnen unser neuer Servicebeitrag.
Wie funktioniert eine Befreiung oder Ermäßigung?
Dezember 2024
Zwar fällt der Rundfunkbeitrag pro Wohnung an, es gibt jedoch einige Bedingungen, unter denen Bürgerinnen und Bürger nur einen ermäßigten Beitrag zahlen müssen oder gänzlich von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden können. Welche Bedingungen das sind und wie Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung stellen, verrät Ihnen unser Experte im Interview.
Zum Servicebeitrag: Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
Das gilt für eingetragene gemeinnützige Vereine beim Rundfunkbeitrag
November 2024
Ebenso wie Unternehmen, müssen auch Vereine den Rundfunkbeitrag zahlen. Insbesondere kleinere Vereine bauen jedoch häufig auf die Unterstützung durch ehrenamtlich Mitarbeitende. Um den finanziellen Aufwand für sie zu reduzieren, sieht der Gesetzgeber besondere Regelungen für eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen vor. Welche das sind und wie sich der Rundfunkbeitrag für Ihre Vereinsräume berechnet, verrät Ihnen unser Servicebeitrag.
Zum Servicebeitrag: Muss mein Verein den Rundfunkbeitrag zahlen?
So richten Sie einen Dauerauftrag für den Rundfunkbeitrag korrekt ein
September 2024
Sie möchten den Rundfunkbeitrag einfach und bequem zahlen, lehnen das SEPA-Lastschriftverfahren jedoch ab? Dann ist vielleicht ein Dauerauftrag für Sie die beste Lösung, um die regelmäßigen und pünktlichen Überweisungen zu gewährleisten. Doch es gibt ein paar Besonderheiten, die Sie beim Einrichten eines Dauerauftrags beachten müssen. Wir verraten Ihnen, welche das sind!
Zum Servicebeitrag: Den Rundfunkbeitrag immer bequem zahlen mit dem Dauerauftrag
Das SEPA-Lastschriftverfahren: pünktlich, sicher und bequem den Rundfunkbeitrag zahlen.
August 2024
5.508 Euro anstatt der üblichen 55,08 Euro – so viel hat ein Rentner aus dem Saarland versehentlich an den Beitragsservice überwiesen. Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren hätte er den ärgerlichen Kommafehler vermeiden können. Warum es die sicherste und einfachste Zahlungsmethode für den Rundfunkbeitrag ist und welche Vorteile ein SEPA-Lastschriftmandat Ihnen darüber hinaus bietet, erfahren Sie hier!
Zum Servicebeitrag: So haben Sie garantiert nie wieder Ärger mit dem Rundfunkbeitrag
Flutkatastrophe in Süddeutschland: Schnelle und unbürokratische Entlastung beim Rundfunkbeitrag
Juni 2024
Menschen in Landkreisen, in denen aufgrund der Flut in Süddeutschland der Katastrophenfall ausgerufen wurde, bietet der Beitragsservice schnelle und unbürokratische Entlastungen beim Rundfunkbeitrag. Betroffene können für ihre Wohnungen, Betriebsstätten oder Kfz eine Abmeldung ihres Rundfunkbeitragskontos beantragen, wenn diese vom Wasser vorübergehend oder dauerhaft unbrauchbar gemacht wurden. Nähere Informationen finden Betroffene im ausführlichen Servicebeitrag.
Zum Servicebeitrag: Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe in Süddeutschland
Was gilt für Geflüchtete beim Rundfunkbeitrag?
Juni 2024
In Deutschland muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen. Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete sind davon ausgenommen. Ziehen Geflüchtete jedoch in eine eigene Wohnung, werden sie ebenfalls vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio angeschrieben. Was Geflüchtete und Helfer zum Rundfunkbeitrag wissen müssen, erklären unser Servicebeitrag und zusätzliche Infomaterialien zum Download. Optional stehen alle Inhalte auch auf Ukrainisch zur Verfügung.
Zum Servicebeitrag: Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete und Helfer
Що потрібно знати біженцям про плату за мовлення?
Червень 2024 року
У Німеччині кожне домогосподарство повинно сплачувати плату за мовлення. Колективні місця проживання для біженців від цього звільнені. Однак якщо біженці переїжджають до власного житла, вони також отримують листи від Служби внесків ARD, ZDF та Deutschlandradio. Про те, що біженцям і помічникам потрібно знати про плату за мовлення, розповідається в нашому сервісному матеріалі та в додаткових інформаційних матеріалах для завантаження. За бажанням увесь зміст також доступний українською мовою.
До сервісного матеріалу: Що варто знати про плату за мовлення для біженців і волонтерів
Fällt für meine Nebenwohnung der Rundfunkbeitrag an?
April 2024
Der Rundfunkbeitrag fällt grundsätzlich pro Wohnung an. Für eine Nebenwohnung – häufig auch Zweitwohnung genannt – sieht der Gesetzgeber jedoch Ausnahmen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihre Nebenwohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Wie Sie den Antrag stellen und welche Nachweise benötigt werden, erklärt Fachexpertin Katrin im Interview.
Zum Servicebeitrag: Eine Expertin erklärt, was für Nebenwohnungen gilt
Was müssen Studierende und Auszubildende über den Rundfunkbeitrag wissen?
März 2024
Der Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Eigenverantwortung im Leben junger Menschen dar. Viele müssen sich dann auch zum ersten Mal mit dem Thema Rundfunkbeitrag befassen. Was es darüber zu wissen und zu beachten gilt, erklärt unser ausführlicher Servicebeitrag samt ergänzenden Infomaterialien zum Herunterladen und Teilen.
Zum Servicebeitrag: Was gilt für Studierende und Auszubildende beim Rundfunkbeitrag?
RBB ändert seine Bankverbindung, altes Konto wird im April geschlossen
März 2024
Vor über einem Jahr hat der RBB seine Bankverbindung geändert. Das alte Bankkonto wird nun zum 23. April 2024 endgültig geschlossen. Wohnen Sie im Sendegebiet des RBB (Berlin, Brandenburg)? Dann gilt für Sie fortan ausschließlich die neue Bankverbindung für die Zahlungen des Rundfunkbeitrags. Hier erfahren Sie alle Details.
Darauf müssen Sie achten, wenn Mitbewohner ausziehen
Februar 2024
Zieht die Person, auf die Ihre gemeinsame Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet ist, aus? Dann sollten Sie unbedingt aufmerksam sein! Wenn Sie bei Ihren Beitragszahlungen weiterhin die bisherige Beitragsnummer angeben, besteht die Gefahr, dass Sie fortan für eine falsche Wohnung zahlen. Wie Sie ärgerliche Nachforderungen vermeiden, verraten wir Ihnen in unserem Servicebeitrag.
Zum Servicebeitrag: Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag für Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin?