Mediengalerie

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Inhalte teilen. Daher haben wir einige Medien zum Download für Sie bereitgestellt. 

Hier finden Sie eine Auswahl von Pressebildern, Videos und Dokumenten, die Sie für Ihre Berichterstattung verwenden können. Bitte geben Sie uns dabei als Quelle an und informieren Sie uns kurz über Ihre Veröffentlichung. 

Das Team der Unternehmenskommunikation steht Journalistinnen und Journalisten gerne bei Presseanfragen und Recherchen zur Verfügung.

Pressematerialien

Hier finden Sie Dateien wie Jahresberichte, Infografiken und Faktenblätter zum Herunterladen.

Jahresberichte und zugehörige Dokumente:

Media

Hier bieten wir Ihnen Bilder und Videos zur honorarfreien Verwendung. Eine Nutzung ist ausschließlich zur redaktionellen Berichterstattung über den Rundfunkbeitrag/den Beitragsservice gestattet. Die Medien können kostenlos heruntergeladen und für journalistische Zwecke genutzt werden. Bearbeitungen sind nicht gestattet, d.h. die Medien dürfen nicht verändert oder in sonstiger Form bearbeitet und dann verbreitet werden. Bei der Veröffentlichung des genutzten Bild- oder Videomaterials in Print- und elektronischen Medien ist ein Bildquellen- und Urheberrechtsvermerk anzubringen: unter Nennung des Zusatzes "Beitragsservice" und Angabe des Namens der jeweiligen Fotografin oder des Fotografen. 

Videos

  • Wie funktioniert eine Befreiung oder Ermäßigung?

    Sie möchten eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen? Unser Video erklärt Ihnen in rund zwei Minuten, wie das geht und worauf Sie beim Stellen des Antrags achten müssen.

     

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  • Was gilt für Selbstständige und freiberuflich Tätige?

    Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig? Dann gelten für Sie grundsätzlich dieselben Regelungen beim Rundfunkbeitrag, wie für Unternehmen. Wir verraten Ihnen hier, welche das sind und was Sie wissen müssen.

     

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  • Was gilt für Studierende und Auszubildende beim Rundfunkbeitrag?

    Du studierst oder befindest dich in einer Berufsausbildung und möchtest wissen, was für dich beim Rundfunkbeitrag gilt? Unser Video erklärt es dir in knapp drei Minuten.

     

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  • Was ist eine Einmalzahlungsaufforderung?

    Unser Erklärvideo verrät Ihnen in knapp 90 Sekunden, was die Einmalzahlungsaufforderung ist und was Sie beachten müssen, wenn Sie eine erhalten.

     

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  • Wie kläre ich meine Beitragsangelegenheiten online?

    Sie wollen Ihre Beitragsangelegenheiten online erledigen? Unser Video erklärt Ihnen, wie unsere Suchfunktion Sie dabei unterstützen kann.

     

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  • Kann man den Rundfunkbeitrag kündigen?

    Nein, den Rundfunkbeitrag können Sie nicht kündigen – aber unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Wohnung abmelden oder müssen diese gar nicht erst anmelden. Unser Video erklärt Ihnen, wie das geht!

     

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  • Erklärvideo: Der Meldedatenabgleich

    Beim bundes­weiten Melde­daten­abgleich gleicht der Beitrags­service seine Bestands­daten mit den Daten der Ein­wohner­melde­ämter zu allen voll­jährigen Bürgern ab. Die wichtigsten Infos im Video.

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Firmengebäude

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Firmengebäude_01

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Luftaufnahme

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Luftaufnahme

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln - Sachbearbeitung: Telefonischer und schriftlicher Service im Großraumbüro

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Sachbearbeitung

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln - Telefonischer Service: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hotline

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Telefonischer Service: Hotline

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"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln - Schriftlicher Service: Posteingang, Mitarbeiterin

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Schriftlicher Service: Posteingang

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"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln - Schriftlicher Service: Posteingang, Mitarbeiterin an Postöffnungsmaschine

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Schriftlicher Service: Postöffnung

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln - Schriftlicher Service: Posteingang, Mitarbeiterin an Kuvertierungsmaschine

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Schriftlicher Service: Postausgang

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Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat seine Website auf eine neue technische Grundlage gestellt. Eine verbesserte Suchfunktion hilft künftig, das passende Online-Formular zu finden.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Startseite rundfunkbeitrag.de

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Siegel Arbeitgeber

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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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