Glossar

Auf dieser Seite finden Sie Erläute­rungen zu verwendeten Fach­begriffen.

Aktenzeichen

Akten­zeichen sind in der Regel 10-stellig und auf An­schreiben rechts unter dem Datum oder im Text platziert, auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

In manchen Fällen werden Sie auch gebeten die 15-stellige Vor­gangs­nummer als Akten­zeichen anzugeben. Diese finden Sie in der Regel im Betreff oder im Text des An­schreibens.

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Authentifizierung

Die On­line-Authen­ti­fizierung ist Be­stand­teil des digitalen Doku­men­ten­service und dient der Sicher­heit Ihrer Daten. Mit­hilfe unter­schied­licher On­line-Au­then­ti­fizierungs-Ver­fahren stellen wir sicher, dass nur be­rechtigte Per­sonen Zu­griff auf ihre Daten be­kommen. Des­halb wird eine Identitäts­prüfung durch­ge­führt. Hier­zu können ver­schiedene Ver­fahren, da­runter der digitale Personal­aus­weis oder die Ein­gabe eines Einmal-Codes genutzt werden. Erst wenn eine Au­then­ti­fizierung er­folg­reich ist, kann der Nutzer das zur Ver­fügung ge­stellte Do­ku­ment des digitalen Dokumenten­service ab­rufen. 

Nach er­folg­reicher Au­then­ti­fizierung werden Sie auf­ge­fordert ein Pass­wort zu ver­geben. Dies soll Ihnen zu­künftige Au­then­ti­fizierungen und den Login für den digitalen Dokumenten­service er­leichtern.

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Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitrags­nummer finden Sie auf der An­melde­bestäti­gung, auf der Zahlungsaufforderung oder auf anderen Schreiben des Beitrags­service immer oben rechts unter dem Kontakt­block.

Sollten Sie am teil­nehmen, erhalten Sie keine Zahlungs­auffor­de­rungen.

Falls Sie den Rund­funk­beitrag im SEPA-Last­schrift­verfahren zahlen oder unsere Über­weisungs­träger ver­wenden, finden Sie die Beitrags­nummer immer als Ver­wendungs­zweck auf dem Konto­aus­zug Ihrer Bank.

Wenn Sie die Beitrags­nummer auf Ihrem Konto­auszug oder in der Umsatz­über­sicht Ihrer Bank suchen, achten Sie darauf, dass der Rund­funk­beitrag in der Regel (gesetz­liche Zahlungs­weise) in der Mitte eines Drei­monats­zeit­raums und damit am 15. des Monats ab­ge­bucht wird.

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Beitreibung

Zwangs­voll­streckung wegen Geld­forde­rungen des Gläubigers durch die amt­lich zu­ständige Voll­streckungs­behörde oder den Gerichts­voll­zieher.

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Betriebsstätte

Eine Betriebs­stätte ist jede orts­feste Raum­ein­heit, die nicht aus­schließ­lich zu privaten Zwecken be­stimmt ist.

Details bei Unternehmen und Institutionen.

Details bei Einrichtungen des Gemeinwohls.

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Einmal-Code

Der Ein­mal-Code ist ein On­line-Authenti­fizierungs-Ver­fahren. Er wird aus­schließlich per Post an die Per­son ver­schickt, zu deren Beitrags­konto die Teil­nahme am digitalen Dokumenten­service ver­merkt wurde. Dies kann einige Tage in An­spruch nehmen.  
Der Ein­mal-Code ist ab Ver­sand zwei Wochen gültig und funktioniert nur in Kom­bination mit einem Down­load­link für ein Dokument. Um die On­line-Authenti­fizierung per Ein­mal-Code erfolg­reich ab­zu­schließen, klicken Sie auf den Down­load­link in Ihrer Ab­ruf­mail. Im An­schluss ge­langen Sie auf die Web­seite zur Ein­gabe des Ein­mal-Codes. Nach erfolg­reicher Ein­gabe des Ein­mal-Codes ist die Authentifizierung ab­ge­schlossen. 

Um Ihnen zu­künftige Authentifizierungen und Zu­griffe auf den digitalen Dokumenten­service zu er­leichtern, ver­geben Sie im An­schluss ein Pass­wort.

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Inhaber

Inhaber einer Betriebs­stät­te/Wohnung ist die natür­liche oder juris­ti­sche Person, die die Betriebs­stät­te/Woh­nung im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebs­stät­te/Woh­nung genutzt wird.

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Landespflegegeld

In Berlin, Bremen und Rhein­land-Pfalz ge­währtes Pflege­geld nach den Landes­pflege­geld­gesetzen gilt als Voraus­setzung für eine Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht. Auch das Teil­habe­geld nach dem Landes­teil­habe­geld­gesetz Brandenburg gilt als Voraus­setzung für eine Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht.

Das Landes­pflege­geld nach dem Bayerischen Landes­pflege­geld­gesetz, ist kein Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 7 des Rund­funk­beitrags­staats­vertrags und somit kein Befreiungs­grund.

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Referenznummer

Die Kunden-Referenz­nummer entspricht der Mandats­referenz­nummer.

Die Mandats­referenz­nummern, die der Beitrags­service vergibt, bestehen immer aus der Beitrags­nummer, gefolgt von der 2-stelligen Jahres­zahl und einer 2-stelligen für den Beitrags­konto­inhaber laufen­den Nummer. Die Mandats­referenz­nummer wird dem Bank­konto­inhaber mindestens 14 Kalender­tage vor dem ersten Einzug im SEPA-Last­schrift­verfahren mittels schrift­licher Bestätigung mitgeteilt.

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Wohnung

Eine Wohnung ist eine orts­feste, bau­lich ab­geschlos­sene Ein­heit, die zum Wohnen oder Schlafen ge­eignet ist oder ge­nutzt wird, einen eigenen Ein­gang hat und nicht aus­schließ­lich über eine andere Wohnung be­geh­bar ist. Beitrags­frei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemein­schafts­unter­künf­ten wie Inter­naten oder Kasernen. Wohn­­wagen sind nur dann als Wohnungen an­zu­sehen, wenn sie nicht oder nur ge­legen­­tlich fort­be­wegt werden.

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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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