Ein Vorteil für Sie: Für jede beitragspflichtige ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Jedes weitere Kraftfahrzeug wird mit einem Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro – berechnet.
Sie sind Freiberufler oder selbstständig und Ihre Betriebsstätte befindet sich in einer privaten Wohnung, die bereits beim Beitragsservice angemeldet ist? Dann ist die Betriebsstätte anmeldepflichtig, aber beitragsfrei. Jedes nicht ausschließlich für private Zwecke genutzte Kraftfahrzeug ist anzumelden. Hierfür ist jeweils ein Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro – zu zahlen.
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Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie ausschließlich die beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge an.