Beitragsmythen – Teil 6: „Für meine Nebenwohnung fällt kein Rundfunkbeitrag an, oder?“

17. Februar 2026

Der Rundfunkbeitrag fällt pro Wohnung an. Doch gilt das auch für Nebenwohnungen? Zeit, einen genaueren Blick auf das Thema zu werfen und zu schauen, was Inhabende von Nebenwohnungen wirklich wissen müssen.

Ein Mann im Detektivmantel hält eine Lupe und eine Pfeife und blickt durch die Lupe auf den Schriftzug "Beitrags-Mythen"
Um den Rundfunkbeitrag ranken sich viele Mythen und Falschinformationen. Wir nehmen sie unter die Lupe und verraten Ihnen, was stimmt und was nicht. ©Beitragsservice/olly/Lukas Ullrich

Für meine Nebenwohnung muss ich keinen Rundfunkbeitrag zahlen.“

Grundsätzlich ist jede Wohnung beitragspflichtig. Wenn Sie eine Haupt- und eine Nebenwohnung innehaben, müssen Sie prinzipiell für beide Wohnungen den Rundfunkbeitrag zahlen. Denn allein anhand der Meldedaten ist für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht erkennbar, ob es sich bei einer Wohnung um eine Nebenwohnung handelt oder ob sie lediglich auf eine andere Person mit gleichlautendem Namen angemeldet ist. 

Auf Antrag können Sie sich jedoch von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung befreien lassen.

 

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie sind mit Haupt- und Nebenwohnung bei einer Meldebehörde gemeldet und
  • Sie oder Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin zahlen für die Hauptwohnung bereits den Rundfunkbeitrag.

 

Zudem müssen sich andere volljährige Personen in dieser Nebenwohnung zur Klärung ihrer Rundfunkbeitragspflicht beim Beitragsservice melden, da die Befreiung nur für die antragstellende Person selbst gilt.

 

Wichtig: Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erfolgt niemals automatisch, sondern ausschließlich auf Antrag. Zudem müssen Sie dem Antrag entsprechende Nachweise beifügen. Dies kann ein aktueller Zweitwohnungssteuerbescheid oder eine Meldebescheinigung, aus der die Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnung hervorgeht, sein.

Sie wollen mehr zu diesem Thema erfahren und einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen? Unsere Expertin Katrin erklärt im Interview, wie schnell und unkompliziert das geht: Was für Nebenwohnungen gilt – unsere Expertin Katrin klärt auf.

 

Übrigens: Den häufigsten Grund für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellt der Bezug von sozialen Leistungen dar. Ob und wie Sie eine Befreiung beantragen können, erklärt Ihnen unser Experte Michael: Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag: Unser Experte gibt Antworten.

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Befreiung und Ermäßigung finden Sie auch auf rundfunkbeitrag.de.

Erklärvideo: Wie funktioniert eine Befreiung oder Ermäßigung?

Sie möchten eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen? Unser Video erklärt Ihnen rund zwei Minuten wie das geht und worauf Sie beim Stellen des Antrags achten müssen. © Beitragsservice/creative eye

Auf einen Blick

  • Nebenwohnungen werden nicht automatisch von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit, sondern ausschließlich auf Antrag.
  • Dem Antrag auf Befreiung muss ein behördlicher Nachweis beigefügt werden, beispielsweise eine Meldebescheinigung für beide Wohnungen oder ein Zweitwohnungssteuerbescheid.

Weitere Informationen

Infobroschüre: Befreiung und Ermäßigung

Die Infobroschüre erklärt Ihnen, wie Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag stellen und was Sie darüber hinaus beachten müssen.
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Faktenblatt: Befreiung und Ermäßigung

Unser Faktenblatt verrät Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung stellen möchten.
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Infografik: Befreiung und Ermäßigung

Die Infografik zeigt Ihnen auf einen Blick, bei welchen Voraussetzungen Sie eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen können und was Sie beachten müssen.
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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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