Beitragsmythen – Teil 7: „Meine Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt auch für meine Mitbewohnenden, oder?“

08. Juni 2026

Wer Sozialleistungen wie BAföG oder Bürgergeld erhält, kann auf Antrag eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten. Aber gilt die Befreiung auch für Mitbewohnende, mit denen man sich eine Wohnung teilt? Unser Servicebeitrag räumt mit häufigen Missverständnissen auf.

Ein Mann im Detektivmantel hält eine Lupe und eine Pfeife und blickt durch die Lupe auf den Schriftzug "Beitrags-Mythen"
Um den Rundfunkbeitrag ranken sich viele Mythen und Falschinformationen. Wir nehmen sie unter die Lupe und verraten Ihnen, was stimmt und was nicht. ©Beitragsservice/olly/Lukas Ullrich

Wer kann eine Befreiung oder Ermäßigung erhalten?

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie grundsätzlich erhalten, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie z. B. das Bürgergeld oder BAföG beziehen. Auch aufgrund bestimmter körperlicher Einschränkungen kann Ihnen eine Befreiung gewährt werden. 

Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags kann Ihnen auf Antrag gewährt werden, wenn Ihnen aufgrund einer körperlichen Einschränkung das Merkzeichen RF zuerkannt wurde. Für diese Menschen reduziert sich der Rundfunkbeitrag auf ein Drittel der regulären Beitragshöhe

 

Wichtig: Eine Befreiung oder Ermäßigung erfolgt niemals automatisch, sondern ausschließlich auf Antrag und gegen Vorlage entsprechender Nachweise, z. B. eines Leistungsbescheides der Behörde, die Ihnen die entsprechende Sozialleistung gewährt.

 

Für wen gilt eine Befreiung oder Ermäßigung?

Grundsätzlich gilt eine Befreiung nur für die antragstellende Person. Unter bestimmten Bedingungen kann sie sich jedoch auch auf andere Personen in Ihrer erstrecken. Dazu zählen: 

  • Ehepersonen und eingetragene Lebenspartner/-innen
  • Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die mit Ihnen zusammenwohnen
  • volljährige Mitbewohner/-innen, wenn deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden

 

Für wen gilt eine Befreiung oder Ermäßigung nicht?

Eine Befreiung oder Ermäßigung gilt nicht für alle weiteren mitbewohnenden Personen, die nicht die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllen.

 

Das bedeutet konkret: Solange nicht sämtliche Bewohnenden Ihrer Wohnung die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllen, fällt für Ihre Wohnung weiterhin in vollem Umfang der Rundfunkbeitrag an.

 

Wie lange gilt eine Befreiung oder Ermäßigung?

Die Dauer Ihrer Befreiung ist grundsätzlich an die Gültigkeitsdauer des entsprechenden Nachweises gekoppelt. Bei einer Befreiung aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen ist dies in der Regel der Zeitraum, in dem Sie die jeweilige Sozialleistung erhalten. Eine Ermäßigung wird in der Regel unbefristet gewährt, da die körperlichen Einschränkungen üblicherweise dauerhaft sind.

 

Wichtig: Läuft Ihre Befreiung ab, müssen Sie einen entsprechenden Folgeantrag stellen und einen neuen Nachweis für den Befreiungszeitraum vorlegen.

 

Einen Antrag auf Befreiung und Ermäßigung können Sie grundsätzlich bis zu drei Jahre rückwirkend stellen. Voraussetzung ist ein gültiger Nachweis für den betreffenden Zeitraum. 

Sollten Ihre Voraussetzungen für eine Befreiung vor Ablauf des Befreiungszeitraums entfallen, z. B. durch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, teilen Sie dies bitte ebenfalls mit.

Erklärvideo: Wie funktioniert eine Befreiung oder Ermäßigung?

Sie möchten eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen? Unser Video erklärt Ihnen rund zwei Minuten wie das geht und worauf Sie beim Stellen des Antrags achten müssen. © Beitragsservice/creative eye

Sie wollen mehr zum Thema Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erfahren? Unser Experte Michael erklärt Ihnen im ausführlichen Interview, was Sie wissen und beachten müssen, um einen Antrag korrekt zu stellen.

Auf einen Blick

  • Eine Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag kann erhalten, wer bestimme Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld oder BAföG) erhält oder bestimmte körperliche Einschränkungen aufweist.
  • Eine Befreiung oder Ermäßigung erfolgt jedoch niemals automatisch, sondern ausschließlich auf Antrag und unter Vorlage entsprechender Nachweise.
  • Eine gewährte Befreiung gilt auch für Ehepersonen, eingetragene Lebenspartner/-innen, im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder bis 25 Jahre sowie volljährige Mitbewohnende, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden.
  • Auf alle weiteren Mitbewohnenden, z. B. in Wohngemeinschaften, erstreckt sich eine Befreiung nicht.
  • Solange nicht sämtliche Bewohnenden die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, fällt für die Wohnung weiterhin in vollem Umfang der Rundfunkbeitrag an.

Weitere Informationen

Infobroschüre: Befreiung und Ermäßigung

Die Infobroschüre erklärt Ihnen, wie Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag stellen und was Sie darüber hinaus beachten müssen.
herunterladen & speichern

Faktenblatt: Befreiung und Ermäßigung

Unser Faktenblatt verrät Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung stellen möchten.
herunterladen & speichern

Infografik: Befreiung und Ermäßigung

Die Infografik zeigt Ihnen auf einen Blick, bei welchen Voraussetzungen Sie eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen können und was Sie beachten müssen.
herunterladen & speichern
Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

Der Beitragsservice verwendet Matomo zur Analyse des Nutzerverhaltens, um den Internetauftritt zu optimieren und das Nutzungserlebnis zu verbessern. Hierfür werden auf Ihrem Gerät Analyse-Cookies mit einer pseudonymen Kennung gespeichert. Ihre IP-Adresse wird sofort gekürzt, die Daten bleiben ausschließlich auf den Servern des Beitragsservice. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, diese können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen, auch zu den eingesetzten Cookies, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.