Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht für Einrichtungen des Gemeinwohls

Zwei Kinder schauen sich mit einer Frau auf einem Tablet ein Bild eines Schlosses an, vor dem eine Statue steht.

Es gibt Aus­nahmen, die zur Beitrags­frei­heit führen oder eine be­fristete Frei­stel­lung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für Ihre er­mög­lichen.

In be­stimmten Fällen gelten Sonder­rege­lungen.

 

Lesen Sie mehr zu den Ausnahmen von der Rund­funk­beitrags­pflicht für Unternehmen und Institutionen sowie für Bürgerinnen und Bürger.

Beitragsfrei

  • Je zu­ge­hörige ist das erste Hotel-/Gäste­zimmer oder die erste Ferien­wohnung beitrags­frei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferien­wohnung fällt ein Drittel­beitrag – monat­lich 6,12 Euro – an. Beachten Sie die Be­sonder­heiten bei Bildungseinrichtungen und bei Einrichtungen des Gemeinwohls.

 

Keine An­melde­pflicht und somit keine Rund­funk­beitrags­pflicht besteht für:

  • Betriebsstätten, an denen aus­schließ­lich ehren­amt­liche Mit­arbei­ter und 1-Euro-Jobber be­schäf­tigt sind. Das kann zum Bei­spiel auf Frei­willige Feuer­wehren zu­treffen.
  • Eine Räum­lich­keit, die aus­schließ­lich gottes­dienst­lichen Zwecken ge­widmet ist.
  • Eine reine Funktions­stätte ohne ein­ge­richteten Arbeits­platz, wie beispiels­weise Trafo­häuschen, Wind­räder, Fahr­zeug­depots oder Markt­stände, die nicht orts­fest sind.
  • Alle auf die Ein­rich­tung oder deren Rechts­träger zu­ge­lassenen Kraft­fahr­zeuge, sofern diese aus­schließ­lich zu Zwecken der Ein­rich­tung ge­nutzt werden.

Befristete Freistellung

Sie können eine zeit­weise im Voraus vom Rund­funk­beitrag frei­stellen lassen, wenn Sie diese mindestens drei zusammen­hängende Kalender­monate vorüber­gehend still­legen. Nutzen Sie dazu bitte dieses Formular.

An­läss­lich der Lock­downs im Rahmen der Corona-Pandemie können Sie eine Betriebs­stätte rück­wirkend vom Rund­funk­beitrag frei­stellen lassen, wenn diese auf­grund einer gesetz­lichen oder behörd­lichen An­ordnung für ins­ge­samt minde­stens drei Monate ge­schlossen war. Lesen Sie mehr zum Thema.

Sonderregelungen

Lesen Sie mehr über die Sonder­rege­lungen für:

Kommunen

Krankenhäuser

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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