Es gibt Ausnahmen, die zur Beitragsfreiheit führen oder eine befristete Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre ermöglichen.
In bestimmten Fällen gelten Sonderregelungen.
Lesen Sie mehr zu den Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht für Unternehmen und Institutionen sowie für Bürgerinnen und Bürger.