Bundesverband der Verbraucherzentralen reicht Sammelklage gegen Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de ein

19. Februar 2025

Im Internet finden sich Dienstleister, die für die Übermittlung Ihrer Daten an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio teils hohe Gebühren verlangen. Diese stehen jedoch in keiner Verbindung zum Beitragsservice. Services rund um Ihren Rundfunkbeitrag können Sie kostenfrei auf rundfunkbeitrag.de in Anspruch nehmen. Gegen einen privaten Anbieter hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nun Sammelklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eingereicht.

Bei dem Anbieter, gegen den sich die Sammelklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) richtet, handelt es sich um die SSS-Software Special Service GmbH. Die Firma betreibt unter anderem die Website service-rundfunkbeitrag.de. Eine hohe fünfstellige Zahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern, so die Schätzungen der Verbraucherzentrale, haben in den vergangenen Monaten über das Portal Anliegen zu ihrem Rundfunkbeitragskonto an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übermittelt und dafür bis zu 39,99 Euro bezahlt.

Älterer Mann mit Brille blickt erschrocken auf ein Schreiben und fasst sich mit der Hand an den Kopf.
Privatanbieter berechnen im Internet hohe Gebühren für Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag. Gegen einen Anbieter hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen Sammelklage eingereicht. ©Beitragsservice/Rainer Fuhrmann

Kein unmittelbarer Mehrwert durch Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen

Dabei sind grundsätzlich alle Vorgänge rund um den Rundfunkbeitrag kostenlos beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice durchführbar. Auch stehen für die allermeisten Anliegen auf der offiziellen Website des Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de) rund um die Uhr Online-Formulare zur Verfügung. Es ist somit niemals erforderlich, für derartige Vorgänge zu bezahlen.

 

Video-Tipp: Das Verbrauchermagazin "Die Ratgeber" des Hessischen Rundfunks (hr) erklärt häufige Verbraucherfallen im Internet.

 

Viel wichtiger noch: Verbraucherinnen und Verbrauchern entsteht durch die Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen kein Vorteil hinsichtlich der Bearbeitungsdauer. Tatsächlich ist in der Praxis eher vom Gegenteil auszugehen. Die Anbieter verfügen über keinerlei gesonderte Übermittlungswege zum Beitragsservice. Stattdessen werden die zu übermittelnden Vorgänge gesammelt und schubweise postalisch an den Beitragsservice übermittelt. Dadurch kann eine Übermittlung niemals schneller erfolgen als über eines der dafür vorgesehenen Online-Formulare. Auch auf die Sachbearbeitung Ihres Anliegens hat dies keinerlei Einfluss, da jedes Anliegen grundsätzlich gleichbehandelt wird.

 

Wichtig: Durch die Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen erkaufen Sie sich keinerlei Vorteil hinsichtlich der Geschwindigkeit oder Qualität der Bearbeitung Ihres Anliegens durch den Beitragsservice.

 

Alle Services zum Rundfunkbeitrag auch kostenfrei verfügbar

Grundsätzlich steht es Beitragszahlenden frei, einen Dienstleister mit der Übermittlung ihrer Daten an den Beitragsservice zu beauftragen. Nach Auffassung des vzbv sei es für Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht ausreichend erkenntlich, dass es sich bei dem Service um eine kostenpflichtige Dienstleistung handele, die zudem bei dem offiziellen Beitragsservice kostenlos wäre. Der Verband hat aus diesem Grund eine Sammelklage gegen den Betreiber vor dem Oberlandesgericht Koblenz eingereicht, um – soweit möglich – für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher eine Rückerstattung durchzusetzen.

 

Achtung: Oftmals erkaufen sich Anbieter derartiger Services bei Suchmaschinen oder auf YouTube mittels Werbeanzeigen bessere Platzierungen in den Suchergebnissen bzw. auf den Trefferlisten. Derartige Einträge sind jedoch meist mit entsprechenden Hinweisen wie "Anzeige“, "Werbung“ oder dergleichen versehen. Weitere Informationen, wie Sie solche Angebote erkennen, finden Sie hier.

 

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich der Sammelklage kostenlos anschließen

Bei der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen handelt es sich um eine Registerklage. Eine Teilnahme ist daher grundsätzlich durch einen Eintrag in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz möglich. Der vzbv stellt zudem online einen kostenlosen Klage-Check bereit, mit dem Sie schnell und unkompliziert prüfen können, ob Sie sich der Klage anschließen können. Weitere Informationen zur Sammelklage finden Sie auf der Website des vzbv oder auf sammelklagen.de.

Auf einen Blick: Das müssen Verbraucherinnen und Verbraucher wissen

  • Anliegen rund um den Rundfunkbeitrag lassen sich grundsätzlich kostenfrei, schnell und bequem online auf rundfunkbeitrag.de erledigen.
  • Einige Privatfirmen bieten im Internet dennoch an, gegen eine Gebühr Ihre Daten an den offiziellen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu übermitteln.
  • Oftmals erkaufen sich diese Anbieter durch bezahlte Werbung bessere Platzierungen in den Suchmaschinen und auf YouTube als die offiziellen Seiten des Beitragsservice.
  • Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Sammelklage gegen eine Firma eingereicht, die die anfallenden Kosten nicht transparent genug dargestellt haben soll.
  • Betroffene können mit einem kostenlosen Klage-Check schnell und unkompliziert prüfen, ob sie sich der Klage anschließen können.

Weitere Informationen

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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