Informationen für Einrichtungen des Gemeinwohls

Zwei Kinder schauen sich mit einer Frau auf einem Tablet ein Bild eines Schlosses an, vor dem eine Statue steht.

Zur Förderung des Gemeinsinns beteiligen sich Einrichtungen des Gemeinwohls ebenfalls an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und unterstützen die Grundversorgung der Gesellschaft mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Um der Gemeinnützigkeit der Einrichtungen Rechnung zu tragen, ist der Rundfunkbeitrag pro beitragspflichtige  auf einen Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro – begrenzt.

 

Oder suchen Sie die Formulare?

Was sind Einrichtungen des Gemeinwohls?

Als Ein­rich­tungen des Gemein­wohls gelten ge­meinnützige Ein­rich­tungen:

  • für Menschen mit Be­hinde­rung, zum Beispiel Heime, Aus­bildungs­stätten oder Werk­stätten,
  • der Jugend­hilfe im Sinne des Kinder- und Jugend­hilfe­gesetzes (Achtes Buch des Sozial­hilfe­gesetz­buches), zum Beispiel Kinder­gärten,
  • der Alten­hilfe,
  • für Sucht­kranke und für Nicht­sess­hafte.

 

Außer­dem zählen folgende Ein­rich­tungen zu Ein­rich­tungen des Gemein­wohls:

  • ein­ge­tragene ge­mein­nützige Vereine und Stiftungen,
  • öffent­liche all­ge­mein­bildende oder berufs­bilden­de Schulen,
  • staatl­ich ge­nehmigte oder an­er­kannte Ersatz­schulen oder Er­gänzungs­schulen, so­weit sie auf ge­mein­nütziger Grund­lage arbeiten,
  • Hoch­schulen nach dem Hoch­schul­rahmen­gesetz,
  • Zivil- und Kata­strophen­schutz, zum Beispiel Feuer­wehr, Polizei, Bundes­wehr.

Service-Portal für Unternehmen

Auch Ein­rich­tungen des Ge­mein­wohls können die Vor­teile des Service-Portals für Unter­nehmen nutzen. Dort können Sie online Ihre Zahlungs­auf­forde­rungen (Rechnungen) ein­sehen und Ände­rungen beispiels­weise von Adressdaten, Zahlungs­modalitäten oder die Zahl der Gäste­zimmer mit­teilen.

Im Service-Portal registrieren Sie das Beitrags­konto Ihrer Ein­rich­tung ein­malig unter portal.rundfunkbeitrag.de. Dort finden Sie unter den Nutzungsbedingungen weitere detailliertere Erläute­rungen zum Re­gistrierungs­prozess, zum Beispiel zum Aktivierungs­code oder der Re­gistrierung mehrerer Beitrags­konten.

Beitragsrechner

Seit dem 1. Januar 2017 ist der Rund­funk­beitrag für Ein­rich­tungen des Gemein­wohls pro beitrags­pflichtige auf einen Drittel­beitrag – monat­lich 6,12 Euro – be­grenzt. Daher ent­fällt die Be­rech­nung ihrer Be­schäftigten.

Sie möchten sich einen Über­blick ver­schaffen, wie hoch Ihr Beitrag sein wird? Hier können Sie die voraus­sicht­liche Höhe Ihres Beitrags berechnen.

Einrichtungen mit nur ehrenamtlich Beschäftigten

Sind in einer aus­schließ­lich Mit­arbeiter auf ehren­amtl­icher Basis tätig, ist die Betriebs­stätte nicht an­melde­pflichtig. Dies gilt auch, wenn zu­sätz­lich Mit­arbeiter in einem 1-Euro-Job (Arbeits­ge­legen­heit mit Mehr­auf­wands­ent­schädi­gung) ein­ge­setzt werden. Das kann zum Bei­spiel auf Frei­willige Feuer­wehren zu­treffen.

Kraftfahrzeuge

Alle auf die Ein­rich­tung zu­ge­lassenen Kraft­fahr­zeuge sind beitrags­frei. Das Kraft­fahr­zeug ist eben­falls beitrags­frei, wenn es auf den Rechts­träger einer nicht rechts­fähigen Ein­rich­tung zu­ge­lassen ist und aus­schließ­lich zu Ein­richtungs­zwecken ge­nutzt wird.

Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen

Ein­rich­tungen des Ge­mein­wohls, die Hotel­zimmer, Gäste­zimmer oder Ferien­wohnungen ver­mieten, müssen diese bei der Beitrags­be­rech­nung wie folgt be­rück­sich­tigen:

  • Je zu­ge­hörige ist das erste Zimmer oder die erste Ferien­wohnung beitrags­frei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferien­wohnung fällt ein Drittel­beitrag – monat­lich 6,12 Euro – an.
  • Hotel- und Gäste­zimmer oder Ferien­wohnungen, die aus­schließ­lich an einen ge­schlossenen Personen­kreis ver­mietet werden, sind beitrags­frei. Dies ist zum Beispiel bei ge­mein­nützigen Ver­einen der Fall, die die Unter­kunfts­räume aus­schließ­lich an Vereins­mit­glieder ver­mieten.
Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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