Zur Förderung des Gemeinsinns beteiligen sich Einrichtungen des Gemeinwohls ebenfalls an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und unterstützen die Grundversorgung der Gesellschaft mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Um der Gemeinnützigkeit der Einrichtungen Rechnung zu tragen, ist der Rundfunkbeitrag pro beitragspflichtige auf einen Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro – begrenzt.