Jetzt endgültig: RBB ändert seine Bankverbindung, altes Konto wird im April geschlossen

06. März 2024

Vor über einem Jahr hat der RBB seine Bankverbindung geändert. Das alte Bankkonto wird nun zum 23. April 2024 endgültig geschlossen. Wohnen Sie im Sendegebiet des RBB (Berlin, Brandenburg)? Dann gilt für Sie fortan ausschließlich die neue Bankverbindung für die Zahlungen des Rundfunkbeitrags.

Modernes Bürogebäude mit rbb-Logo und markantem Sendeturm vor blauem Himmel.
Der RBB hat seine Bankverbindung geändert. Rundfunkbeitragszahlende in Berlin und Brandenburg müssen fortan ausschließlich die neuen Kontodaten verwenden. © rbb/Gundula Krause

Bereits zum 1. Januar 2023 hat der RBB seine Bankverbindung geändert. Als Beitragszahlende im Sendegebiet des RBB müssen Sie seitdem die folgende Bankverbindung für die Zahlung des Rundfunkbeitrags verwenden:

 

Empfänger: Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio
IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67
BIC: HELADEFFXXX
Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen

 

Bislang waren Zahlungen auf das alte Konto noch möglich und wurden an die korrekte Bankverbindung weitergeleitet. Doch dieses Verfahren wird nun eingestellt.

Mit Stichtag 23. April 2024 wird das bisherige Bankkonto bei der Commerzbank Potsdam endgültig geschlossen. Fortan ist nur noch das neue Konto bei der Landesbank Hessen-Thüringen gültig.

Wenn Sie im Sendegebiet des RBB wohnen und noch auf das bisherige Konto gezahlt haben, wurden Sie über diese Änderung bereits informiert. Auf Zahlungsaufforderungen und den anhängenden Überweisungsträgern werden die neuen Bankdaten ebenfalls angegeben.
 

Worauf müssen Sie bei Ihrer nächsten Zahlung achten?

Wenn Sie bislang per Einzelüberweisung oder per Dauerauftrag an den RBB zahlen, müssen Sie die neuen Kontodaten für Ihre nächste Zahlung eigenständig anpassen. Gern unterstützt Ihre Hausbank Sie bei der nächsten Überweisung oder Anpassung des Dauerauftrags.

 

Tipp: Beitragszahlende, die im sicheren und bequemen Lastschriftverfahren den Rundfunkbeitrag zahlen, können sich entspannt zurücklehnen. Für sie gibt es keine Änderungen, da ihre Zahlungen automatisch und pünktlich auf das neue Konto überwiesen werden. Sie möchten auch das Lastschriftverfahren nutzen? Verwenden Sie bitte dieses Formular. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren lässt sich jederzeit widerrufen.

 

Müssen Sie weiterhin bei der Überweisung Ihre Beitragsnummer angeben?
Ja, daran ändert sich nichts. Auch weiterhin müssen Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck Ihre angeben, damit die Zahlung Ihrem Beitragskonto zugeordnet werden kann.

Ihre Beitragsnummer ist auf Schreiben des Beitragsservice immer oben rechts unter den Kontaktinformationen angegeben sowie auf Ihrem Kontoauszug für Ihre letzte Zahlung.

 

Was passiert, wenn Sie weiterhin auf das alte Konto zahlen?
Wenn Sie ab dem 23. April 2024 Ihren Rundfunkbeitrag auf das alte Konto zahlen, werden die Zahlungen automatisch auf das Konto des Auftraggebers oder der Auftraggeberin zurückgebucht. Sie müssen daher eine neue Überweisung auf das neue Bankkonto tätigen, um den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Bitte beachten Sie zudem die gängigen Bearbeitungszeiten für Banküberweisungen, um sicherzustellen, dass Ihre Zahlungen vor der Kontoschließung eingehen.

Auf einen Blick

  • Als beitragszahlende Person im Sendegebiet des RBB (Berlin und Brandenburg) müssen Sie künftig ausschließlich die neue Bankverbindung für die Zahlung des Rundfunkbeitrags verwenden.
  • Das bisherige Konto bei der Commerzbank Potsdam wird zum 23. April 2024 endgültig geschlossen.
  • Wenn Sie zu den betroffenen Beitragszahlenden gehören, wurden Sie schriftlich hierüber informiert.
  • Zahlungen, die ab dem 23. April 2024 auf dem alten Konto eingehen, werden automatisch zurückgebucht.
  • Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag per Dauerauftrag? Dann müssen Sie die Bankverbindung zum nächsten Fälligkeitstermin anpassen.
  • Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden Ihre Zahlungen automatisch dem neuen Konto des RBB gutgeschrieben.

Weitere Informationen

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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