Die Einwohnermeldeämter übermitteln Meldedaten an den Beitragsservice, wenn sich bei volljährigen Einwohnern Daten geändert haben. Anders als bei der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung werden beim bundesweiten Meldedatenabgleich die Daten sämtlicher volljährigen, in Deutschland gemeldeten Personen übermittelt, um deren Beitragspflicht zu klären.
Der Abgleich soll die Aktualität des Datenbestandes im Beitragsservice sicherstellen, damit sich auch weiterhin alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.
Selbstverständlich werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten. Lesen Sie hierzu die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.