Formulare für Unternehmen und Institutionen

Ein Bäckerfahrer mit Smartphone vor einem Bürogebäude und eine Gärtnerin mit Blumenkästen.

Sie möchten Ihre anmelden oder Angaben zu Ihrem Beitragskonto ändern? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.  

Für einige Anliegen benötigen wir Ihre Unterschrift. In diesen Fällen können Sie das Formular ausfüllen, ausdrucken und per Post an den Beitragsservice senden.  

Schnell und einfach: Wenn Sie bereits ein Beitragskonto für Ihr Unternehmen besitzen, können Sie bei der Organisation Ihres Beitragskontos von den Vorteilen des Service-Portals für Unter­nehmen profitieren.

Benötigen Sie unterstützende Informationen? 

Beitragskonto einsehen und Adressdaten, Beschäftigtenzahlen oder Zahlungsmodalitäten ändern 

 Nutzen Sie diesen Login, wenn Sie im Service-Portal   

  • Ihr Beitragskonto einsehen   
  • Adressdaten ändern  
  • die Beschäftigtenzahl ändern  
  • Zahlungsmodalitäten ändern 

möchten. 

Erstmalige Anmeldung eines Unternehmens, einer Institution, eines Gewerbes oder einer selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie  

  • eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug zur Zahlung des Rundfunkbeitrags anmelden möchten.   
  • Selbstständig oder freiberuflich tätig sind und Ihre Betriebsstätte innerhalb Ihrer bereits angemeldeten Privatwohnung liegt – in diesem Fall melden Sie nur Ihre “nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeuge“ an.  
Neuanmeldung weiterer Betriebsstätten, Kraftfahrzeuge oder Ferienwohnungen 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie bei Ihrer Neuanmeldung  

  • mehrere Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge anmelden möchten  
  • Ferienwohnungen mit abweichenden Adressen angeben möchten.  
Weitere Betriebsstätte anmelden, wenn bereits ein Beitragskonto vorhanden ist 

Nutzen Sie dieses PDF-Formular, wenn Sie 

  • bereits angemeldet sind und  
  • eine weitere Betriebsstätte anmelden möchten. 
Änderungen mitteilen (z.B. Adresse, Kontodaten, Zahlungsweise…) 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie  

  • einen neuen (Firmen-)Namen mitteilen wollen.  
  • eine neue Adresse mitteilen wollen. 
  • Ihre Zahlungsweise ändern möchten (z.B. SEPA-Lastschriftverfahren). 
  • Ihre bei uns hinterlegten Kontodaten ändern wollen. 
Änderung der Anzahl von Kraftfahrzeugen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Hotel- und Gästezimmern oder vermieteten Ferienwohnungen. 

Nutzen Sie dieses Formular, um Änderungen bei der Zahl Ihrer  

- Beschäftigten  

- beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge 

- Hotel-/Gästezimmer  

- zur Vermietung angebotenen Ferienwohnungen  

mitzuteilen. 

Betriebsstätte zeitweise vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen, wenn die Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende Kalendermonate vorübergehend stillgelegt wird  

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie:  

  • Ihre Betriebsstätte mindestens drei zusammenhängende Kalendermonate vorübergehend stilllegen.  
Anlässlich der Lockdowns im Rahmen der Corona-Pandemie Betriebsstätte rückwirkend vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen  

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • Ihre Betriebsstätte rückwirkend vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen möchten, weil sie aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war.  
Beitragskonto oder einzelne Betriebsstätten abmelden 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • nur eine von mehreren Betriebsstätten abmelden möchten.  
  • alle Betriebsstätten komplett aufgeben und somit Ihr Beitragskonto abmelden möchten.  

Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Betriebsstätte den Nachweis über die Geschäftsaufgabe erbringen müssen. 

Anfrage zur einem fehlenden Beitragskonto beantworten (Aktenzeichen und Postleitzahl erforderlich) 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • vom Beitragsservice angeschrieben wurden, weil für Ihre Anschrift kein Beitragskonto zugeordnet werden konnte. 
  • ein 10-stelliges Aktenzeichen auf Ihrem Schreiben haben und Ihre Postleitzahl angeben können. 
Eine Ratenzahlung beantragen, wenn Sie mit der Zahlung ihrer Rundfunkbeiträge im Rückstand sind

Nutzen Sie dieses Formular, wenn 

  • die angegebene monatliche Rate in einem angemessenen Verhältnis zum Zahlungsrückstand steht. 
  • es noch keine Ratenzahlungsvereinbarungen gab, die nicht eingehalten wurden. 
  • noch keine Vollstreckung von der Vollstreckungsbehörde oder der Gerichtsvollzugsperson durchgeführt wird. 
Mit dem Beitragsservice in Kontakt treten 
 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • eine Frage zu Ihrem Beitragskonto haben und kein anderes Formular auf Ihr Anliegen zutrifft. 
  • allgemeine Fragen zum Rundfunkbeitrag haben. 
Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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