Haben Sie bislang eine regelmäßige Zahlungsaufforderung (Rechnung) erhalten, um den Rundfunkbeitrag zu begleichen? In diesem Fall erhalten Sie fortan nur noch ein einmaliges Schreiben, in dem Ihre jährlich wiederkehrenden Zahlungstermine genannt werden. Das ist die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Erste Beitragszahlende wurden bereits auf das Verfahren umgestellt. Nach und nach wird es für alle Beitragszahlenden ohne Lastschriftmandat gelten. Bis zum Erhalt einer schriftlichen Einmalzahlungsaufforderung bleibt Ihr derzeitiges Zahlungsverfahren gültig.
Wichtig: Merken Sie sich die Zahlungstermine, die Ihnen in der Einmalzahlungsaufforderung genannt werden. Sie müssen selbstständig für die termingerechte Überweisung sorgen. Sie erhalten keine weiteren Zahlungsaufforderungen.
Tipp: Das ist das sicherste Verfahren für Ihre Überweisung. Damit können Sie keine Überweisung vergessen oder falsch tätigen. Zudem können Sie die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.