Presse

Der Pressebereich bietet Journa­listinnen und Journalisten sowie Inte­ressier­ten die Presse­mit­tei­lungen der letzten drei Jahre, die zum Rund­funk­beitrag veröf­fent­licht wurden. Ältere Pressemitteilungen finden Sie im Pressearchiv. In der Mediengalerie finden Sie alle Infomaterialien, Jahresberichte, Pressebilder und Videos zum Download.

Das Team der Unternehmenskommunikation steht Journalistinnen und Journalisten gerne bei Presseanfragen und Recherchen zur Verfügung.

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Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat seine Website auf eine neue technische Grundlage gestellt. Eine verbesserte Suchfunktion hilft künftig, das passende Online-Formular zu finden.

Pressebereich und Servicekommunikation des Beitragsservice jetzt auf rundfunkbeitrag.de

Köln, 31.03.2026 – Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat seinen digitalen Newsroom neu organisiert. Ab sofort sind sämtliche Presseinformationen sowie die Servicekommunikation, bestehend aus ausführlichen Servicebeiträgen, erklärenden Videos und ergänzenden Materialien zum Teilen, auf der Hauptseite des Unternehmens zu finden.

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Zum Jahresbeginn: Daran müssen Rundfunkbeitragszahlende auch im Jahr 2026 eigenverantwortlich denken

Köln, 08.01.2026 – Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wünscht allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern einen gesunden und erfolgreichen Start in das neue Jahr. Gleichzeitig erinnert er an die eigenverantwortliche Wahrnehmung der jeweiligen Beitragsangelegenheiten.

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Beitragsservice überzeugt erneut als familienfreundlicher und attraktiver Arbeitgeber

Köln, 19.12.2025 – Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat seine hohe Arbeitgeberqualität erneut unter Beweis gestellt: Bei der turnusmäßigen Rezertifizierung durch das Deutsche Institut für Qualitätsstandards und -prüfung (DIQP) erhielt das Unternehmen sowohl in der Kategorie „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ als auch als „Top-Arbeitgeber“ jeweils die Bestnote „Sehr gut“.

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#upgradebereit: Beitragsservice launcht neues Karriereportal

Köln, 09.12.2025 – Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat sein neues Karriereportal online gestellt. Die Plattform bietet Bewerberinnen und Bewerbern einen durchgängig digitalen Workflow – von der Stellensuche bis zur Bewerbung – und präsentiert zugleich die Arbeitgebermarke des Beitragsservice unter dem Claim #upgradebereit.

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Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat seine Website auf eine neue technische Grundlage gestellt. Eine verbesserte Suchfunktion hilft künftig, das passende Online-Formular zu finden.

Beitragsservice mit überarbeitetem Internetauftritt – Bessere Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Online-Services

Köln, 02.12.2025 – Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat jetzt seinen Internetauftritt rundfunkbeitrag.de auf eine neue technische Grundlage gestellt. Damit legt die in Köln ansässige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Basis für eine langfristige Weiterentwicklung ihrer Website und den Ausbau digitaler Selfservices für Beitragszahlende.

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Zum Start des Wintersemesters: Das sollten junge Menschen zum Rundfunkbeitrag wissen

Köln, 16.09.2025 – Mit dem Start des Wintersemesters oder der Ausbildung kommen viele junge Menschen erstmals mit dem Rundfunkbeitrag in Berührung. Wer frühzeitig prüft, wie die eigene Wohnung beitragsrechtlich einzuordnen ist, vermeidet Rückfragen und mögliche Nachforderungen. 

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Beitragsservice stellt Jahresbericht 2024 vor: Beitragserträge nach Sondereffekten des bundesweiten Meldedatenabgleichs rückläufig

Köln, 05.06.2025 – Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag lagen 2024 bei rund 8,74 Milliarden Euro – ein Minus von 3,14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: 9,02 Milliarden Euro). Insgesamt 8,57 Milliarden Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio. 164,6 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten.

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln - Schriftlicher Service: Posteingang, Mitarbeiterin an Kuvertierungsmaschine

© ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice/Ulrich Schepp, honorarfrei – Verwendung ausschließlich zur redaktionellen Berichterstattung über den Rundfunkbeitrag/den Beitragsservice und bei Nennung „Bild: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice/Ulrich Schepp“. Bearbeitungen sind nicht gestattet, d.h. die Fotos dürfen nicht verändert oder in sonstiger Form bearbeitet und dann verbreitet werden.

Rundfunkbeitrag: Keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr – Beitragsservice stellt auf Einmalzahlungsaufforderung um

Köln, 02.06.2025 – Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio führt schrittweise die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung ein. Beitragszahlende, die ihre Rundfunkbeiträge per Überweisung oder Dauerauftrag entrichten, erhalten künftig einmalig ein Schreiben mit ihren persönlichen Zahlungsterminen. Regelmäßige Zahlungsaufforderungen per Post, umgangssprachlich auch Rechnung genannt, entfallen fortan.

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Neues Semester, neue Wohnung: Das Wichtigste zum Rundfunkbeitrag für Studierende und Auszubildende

Köln, 26.03.2025 – Mit dem Start ins Sommersemester oder in eine neue Ausbildung beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt – und oft auch der Einzug in die erste eigene Wohnung oder in eine Wohngemeinschaft. Viele fragen sich: Wer muss für meine Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen? Wer kann sich befreien lassen? Und was gilt für Wohn­ge­meinschaften?

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Rundfunkbeitrag – Wer kann sich befreien lassen und wer erhält eine Ermäßigung?

Köln, 11.12.2024 –Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland und muss grundsätzlich von jedem Haushalt gezahlt werden. In bestimmten Fällen können Beitragspflichtige jedoch eine Befreiung oder Ermäßigung erhalten. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erklärt in einem neuen Servicebeitrag, wer Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung hat und wie die Antragstellung funktioniert.

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Semesterstart und Ausbildungsbeginn: Was müssen junge Menschen zum Rundfunkbeitrag wissen?

Köln, 18.09.2024 – Der Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung stellt für junge Menschen einen entscheidenden ersten Schritt in Richtung Selbstständigkeit dar. Mit der ersten eigenen Wohnung kommen viele von ihnen auch erstmalig mit dem Rundfunkbeitrag in Berührung. Welche Regeln gelten beispielsweise für Wohngemeinschaften oder beim Bezug von BAföG?

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Rundfunkbeitrag: Neues Informationsangebot für Beitragszahlende

Köln, 20.08.2024 – Die neue Servicekommunikation des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bietet Beitragszahlenden wertvolle Informationen, nützliche Tipps und praktische Hilfestellung bei der Klärung bzw. Erledigung ihrer Beitragsangelegenheiten. Dazu wurde im Frühjahr 2024 ein neuer Kommunikationskanal gestartet. Unter Servicethemen finden Interessierte seitdem ein stetig wachsendes Angebot an redaktionellen Beiträgen, die jeweils einen Aspekt des Beitragseinzugs beleuchten. 

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Rundfunkbeitrag: Unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flut in süddeutschen Katastrophengebieten

Köln, 27.06.2024 – Der Beitragsservice und die Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen praktische und schnelle Entlastungen für die Betroffenen der jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland. Beitragszahlende in Gebieten, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wurde und deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge aufgrund des Hochwassers nicht mehr nutzbar sind, können beim Beitragsservice eine Abmeldung ihres Beitragskontos be­an­tragen.

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Beitragsservice stellt Jahresbericht 2023 vor: Bundesweiter Meldedatenabgleich sorgt für deutlichen Anstieg des Wohnungsbestands

Köln, 25.06.2024 – Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag lagen 2023 bei rund 9,02 Milliarden Euro – ein Plus von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt 8,85 Milliarden Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio. 170 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten. Grund für den Ertragsanstieg ist der bundesweite Meldedatenabgleich 2022.  

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Der Verhaltenskodex des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Gemeinsam für Vertrauen und Integrität: Beitragsservice verabschiedet neuen Verhaltenskodex

Köln, 17.05.2024 – Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat mit Wirkung zum 01.03.2024 einen neuen Verhaltenskodex verabschiedet. Zuvor hatten die ARD-Intendantinnen und -Intendanten einheitliche Compliance-Standards für den Senderverbund definiert und beschlossen.

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Beitragsservice als Arbeitgeber zweifach ausgezeichnet

Köln, 16.01.2024 – Das Deutsche Institut für Qualitätsstandards und -prüfung (DIQP) hat dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nach gleich zwei Kriterien seine Attraktivität als Arbeitgeber bescheinigt. Sowohl in der Kategorie „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ als auch in der Kategorie „Top-Arbeitgeber“ schnitt der Beitragsservice mit der Bestnote „Sehr gut“ ab.

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Pressearchiv

Im Pressearchiv finden Sie alle Pressemitteilungen der Jahre 2013 bis 2023.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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