20. November 2025
Wer keinen Fernseher oder kein Radio hat, muss den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, da dieser für Empfangsgeräte anfällt? Dieser Glaube hält sich hartnäckig, ist jedoch spätestens seit 2013 vollkommen falsch.
Denn damals wurde zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von einer gerätebezogenen Gebühr, wobei jedes Empfangsgerät anzumelden war, auf eine wohnungsbezogene Abgabe – den Rundfunkbeitrag – umgestellt. Seitdem ist es irrelevant, ob und wie viele Empfangsgeräte – dazu zählen neben Radio und Fernseher auch Smartphones, Tablets, Computer u. v. m. – in Ihrem Haushalt vorhanden sind und ob Sie die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen. Es gilt: Pro Wohnung fällt grundsätzlich einmal der Rundfunkbeitrag an.