Formulare für Bürgerinnen und Bürger

Menschen verschiedener Generationen interagieren mit verschiedenen technischen Geräten.

Sie möchten Ihre anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online aus­füllen können.

Für einige Anliegen benötigen wir Ihre Unter­schrift. In diesen Fällen können Sie das Formular aus­füllen, aus­drucken und per Post an den Beitrags­service senden.

Benötigen Sie unterstützende Informationen? 

Änderungen mitteilen (z. B. Adresse, Kontodaten…) oder am Lastschriftverfahren teilnehmen

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie:  

  • uns Ihren neuen Namen mitteilen wollen.  
  • uns Ihre neue Adresse mitteilen wollen.   
  • Ihre bei uns hinterlegten Kontodaten ändern wollen.  
  • Ihre Zahlungsweise ändern möchten (z. B. am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen oder den Zahlungsrhythmus ändern).  
Neuanmeldung für den Rundfunkbeitrag 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie  

  • noch kein Beitragskonto haben und Ihre Wohnung anmelden möchten. 
Nebenwohnungen oder ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen anmelden

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie:  

  • eine Nebenwohnung oder eine ausschließlich privat genutzte Ferienwohnung anmelden möchten und bereits mit einer (Haupt-)Wohnung beim Beitragsservice angemeldet sind.  
  • Halten Sie bitte Ihre bereit.  

Beachten Sie auch die 'Informationen zu Nebenwohnungen'.  

Von der Rundfunkbeitragspflicht befreien oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags haben. 
  • die erforderlichen Nachweise einreichen können. 

Bitte beachten Sie auch die Häufigen Fragen zu Befreiung und Ermäßigung

Vorzeitigen Wegfall der Voraussetzungen für Ihre Befreiung oder Ermäßigung mitteilen 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • uns den vorzeitigen Wegfall der Voraussetzungen für Ihre Befreiung oder Ermäßigung mitteilen wollen. 
  • die zukünftigen Zahlungsmodalitäten festlegen möchten. 
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnung beantragen 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • für Ihre Nebenwohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen möchten. 

Wichtig: Bitte geben Sie unbedingt Ihre Beitragsnummer(n) und die Anschriften Ihrer Hauptwohnung und Ihrer Nebenwohnung an. 

Bitte beachten Sie auch die 'Informationen zu Nebenwohnungen'

 

Abmeldung einer Wohnung vom Rundfunkbeitrag

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • in eine Wohnung umziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. 
  • dauerhaft ins Ausland ziehen. 
  • mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben. 
  • eine verstorbene Person abmelden möchten. 

Wenn Sie dauerhaft und vollstationär in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung ziehen/gezogen sind, nutzen Sie bitte das Formular Abmeldung für Bewohnende einer Pflegeeinrichtung

Abmeldung wegen dauerhafter und vollstationärer Unterbringung in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung beziehungsweise Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen/gezogen sind und vollstationär betreut/gepflegt werden. 

Wichtig: Sie benötigen für die Abmeldung Ihre Beitragsnummer.  

Bitte das ausgefüllte unterschrieben Formular von der Pflegeeinrichtung bestätigen lassen. 

Befristete Abmeldung oder Antrag auf Befreiung für privat genutzte Datschen und Gartenlauben (Nachweis erforderlich) 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • eine privat genutzte Datsche oder Gartenlaube haben und diese von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen möchten. Bitte nutzen Sie das Online-Formular. 
  • das Beitragskonto für die Hauptwohnung nicht auf Ihren Namen angemeldet haben, aber für die Nebenwohnung (Gartenlaube/ Datsche) ein Dauerwohnnutzungsverbot besteht. Die Nebenwohnung kann dann befristet abgemeldet werden. Bitte nutzen Sie das PDF. 
  • Bei vollständigem Wohnnutzungsverbot besteht keine Beitragspflicht
Anfrage zur einem fehlenden Beitragskonto beantworten (Aktenzeichen und Postleitzahl erforderlich)

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • vom Beitragsservice angeschrieben wurden, weil für Ihre Anschrift kein Beitragskonto zugeordnet werden konnte. 
  • ein 10-stelliges Aktenzeichen auf Ihrem Schreiben haben und Ihre Postleitzahl angeben können. 
Anfragen, welche Ihrer personenbezogenen Daten beim Beitragsservice verarbeitet werden

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • wissen möchten, ob und welche Ihrer personenbezogenen Daten beim Beitragsservice verarbeitet werden 
Eine Ratenzahlung beantragen, wenn Sie mit der Zahlung ihrer Rundfunkbeiträge im Rückstand sind 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn 

  • die angegebene monatliche Rate in einem angemessenen Verhältnis zum Zahlungsrückstand steht. 
  • es noch keine Ratenzahlungsvereinbarungen gab, die nicht eingehalten wurden. 
  • noch keine Vollstreckung von der Vollstreckungsbehörde oder der Gerichtsvollzugsperson durchgeführt wird. 
Mit dem Beitragsservice in Kontakt treten

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • eine Frage zu Ihrem Beitragskonto haben und kein anderes Formular auf Ihr Anliegen zutrifft. 
  • allgemeine Fragen zum Rundfunkbeitrag haben.
Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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