Anmelden

Um Ihre oder Ihre anzumelden, stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online aus­füllen können.

Für Einrich­tungen des Gemein­wohls ist eine Neu­anmeldung ausschließ­lich über den Post­weg mög­lich.

Neuanmeldung für den Rundfunkbeitrag 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie  

  • noch kein Beitragskonto haben und Ihre Wohnung anmelden möchten. 
Nebenwohnungen oder ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen anmelden

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie:  

  • eine Nebenwohnung oder eine ausschließlich privat genutzte Ferienwohnung anmelden möchten und bereits mit einer (Haupt-)Wohnung beim Beitragsservice angemeldet sind.  
  • Halten Sie bitte Ihre bereit.  

Beachten Sie auch die 'Informationen zu Nebenwohnungen'.  

Erstmalige Anmeldung eines Unternehmens, einer Institution, eines Gewerbes oder einer selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie  

  • eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug zur Zahlung des Rundfunkbeitrags anmelden möchten.   
  • Selbstständig oder freiberuflich tätig sind und Ihre Betriebsstätte innerhalb Ihrer bereits angemeldeten Privatwohnung liegt – in diesem Fall melden Sie nur Ihre “nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeuge“ an.  
Neuanmeldung weiterer Betriebsstätten, Kraftfahrzeuge oder Ferienwohnungen 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie bei Ihrer Neuanmeldung  

  • mehrere Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge anmelden möchten  
  • Ferienwohnungen mit abweichenden Adressen angeben möchten.  
Erstmalige Anmeldung einer Einrichtung des Gemeinwohls zum Rundfunkbeitrag 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie 

  • eine Einrichtung des Gemeinwohls zum Rundfunkbeitrag anmelden möchten. 
Neuanmeldung weiterer Betriebsstätten oder Ferienwohnungen mit abweichenden Adressen 

Nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie bei Ihrer Neuanmeldung  

  • mehrere Betriebsstätten anmelden möchten  
  • Ferienwohnungen mit abweichenden Adressen angeben möchten.  
Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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