Datenschutz

Die Haup­tauf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 46 Millionen Beitrags­konten. Dabei respektiert der Beitrags­service Ihre Privat­sphäre und Per­sönlich­keits­rechte und sorgt für eine gesetzes­konforme Er­hebung, Ver­arbei­tung und Nutzung personen­be­zogener Daten auf Grund­lage der EU-DSGVO und des Rund­funk­beitrags­staats­vertrags.

Auf den folgenden Seiten finden Sie zur je­weiligen Ver­arbei­tungs­situation kontext­be­zogene Informationen über Art, Um­fang, Zwecke der Er­hebung und Ver­wen­dung personen­be­zogener Daten sowie über die für Sie be­stehen­den Rechte.

Datenschutz beim Beitragseinzug

Informa­tionen über Art, Umfang und Zwecke der Er­hebung und Ver­wen­dung personen­be­zogener Daten im Rahmen des Beitrags­einzugs.

 

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Datenschutzhinweise zur Nutzung unserer Website

Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Er­hebung und Ver­wendung personen­bezogener Daten im Rahmen der Nutzung unserer Web­site.

 

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Datenschutzhinweise zum Bewerbungsverfahren

Informationen über Art, Um­fang und Zwecke der Er­hebung und Ver­wen­dung personen­be­zogener Daten im Rahmen von Be­werbungs­ver­fahren.

 

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Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden

Kontakt­adressen der daten­schutz­recht­lichen Auf­sichts­behörden

 

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Datenschutzkontaktformular

Sie haben Fragen zum Daten­schutz?

 

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Anfrage zur Auskunft gespeicherter Daten

Sie möchten Aus­kunft darüber, ob und welche personen­bezogenen Daten von Ihnen beim Beitrags­service ver­arbeitet werden?

Bitte beachten Sie: Die Aus­kunft ent­hält weder einen Konto­aus­zug noch eine Forde­rungs­auf­stellung oder Ähn­liches. Sie er­fahren ledig­lich, welche Daten der Beitrags­service in Zusammen­hang mit dem Rund­funk­beitrags­ein­zug ver­arbeitet hat.

 

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Informationssicherheit

Damit Sie jeder­zeit auf einen ver­ant­wortungs­be­wussten Um­gang mit Ihren Informa­tionen ver­trauen können, steuern wir die Sicher­heit der Infor­mations­techno­logie durch ein zerti­fiziertes Informa­tions­sicher­heits­mana­gement­system (ISMS) nach dem an­er­kannten Standard ISO/IEC 27001.

 

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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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