Es gibt Ausnahmen, die zur Beitragsfreiheit führen oder die auf Antrag für Ihre Betriebsstätte eine befristete Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht ermöglichen.
In bestimmten Fällen gelten Sonderregelungen.
Lesen Sie mehr zu den Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht für Einrichtungen des Gemeinwohls und Bürgerinnen und Bürger.