Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nicht automatisch gewährt.
Wichtig: Um Ihren Anspruch geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag stellen und die entsprechenden Nachweise einreichen.
Lesen Sie mehr zu den Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht für Unternehmen und Institutionen sowie für Einrichtungen des Gemeinwohls.