Rundfunkbeitrag in Leichter Sprache

Herzlich willkommen!

Das ist die Internet-Seite vom Beitragsservice.
Man sagt: Beitrags-sör-wis.
Wir kümmern uns um den Rundfunkbeitrag in Deutschland.

Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Bürger und Bürgerinnen.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

 

Mit dem Rundfunkbeitrag bezahlt man
bestimmte Sender im Fernsehen oder im Radio.
Das sind die öffentlich-rechtlichen Sender.
Diese Sender sollen Nachrichten und andere Infos für alle zeigen.
Das steht in einem Gesetz.
So kann sich jeder eine eigene Meinung bilden.
Die Menschen bekommen Infos und Unterhaltung im
Fernsehen, im Radio und im Internet.  
Zum Beispiel in diesen Bereichen:

  • Nachrichten
  • Reportagen
  • Filme und Serien
  • Sport
  • Kultur
  • Comedy
  • Musik

Welche Sender werden mit dem Rundfunkbeitrag bezahlt?

Mit dem Rundfunkbeitrag werden alle öffentlich-rechtlichen Sender
in Deutschland bezahlt.

 

Die Logos von den Sendern
stehen neben einer Deutschland-Karte.

Klicken Sie auf ein Bundes-Land.
Dann sehen Sie die Sender von dem Bundes-Land.
Sie finden die Karte hier.

Wollen Sie direkt zur Internet-Seite von einem Sender? 
Dann klicken Sie auf ein Logo.

 

Die größten Sender sind ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Man kann sie überall in Deutschland empfangen.

 

Zur ARD gehören verschiedene Sender.
Der bekannteste ist Das Erste.
Dort gibt es zum Beispiel die Tagesschau.
Bei manchen Sendern gibt es auch Nachrichten
in Leichter Sprache und Einfacher Sprache.

Wer muss den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Geld

Jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag bezahlen.
Ein Haushalt meint Menschen, die zusammen wohnen.
Zum Beispiel eine Familie oder eine WG.
Pro Haushalt wird nur einmal gezahlt.
Nur eine Person meldet sich für den Rundfunkbeitrag an.
Mehr Infos dazu finden Sie hier:
Anmeldung zum Rundfunkbeitrag
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Bekommen die anderen Mitbewohner Post dazu?
Dann müssen sie sagen,
wer den Rundfunkbeitrag für den Haushalt bezahlt.
Wir vom Beitragsservice wissen dann Bescheid.

Wie viel kostet das?

Schwerbehindertenausweis

Der Rundfunkbeitrag kostet 18,36 Euro pro Monat.
Man bezahlt aber für 3 Monate auf einmal.
Man bezahlt also alle 3 Monate 55,08 Euro.

Ermäßigung:

Haben Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Merkzeichen RF?

Dann zahlen Sie weniger.
Sie zahlen nur 6,12 Euro pro Monat.
Sie zahlen also alle 3 Monate 18,36 Euro.
Das Merkzeichen RF steht aber nicht auf jedem
Schwerbehinderten-Ausweis.

Wer muss nichts bezahlen?

Befreiung:
Einige Menschen müssen nichts bezahlen.
Zum Beispiel:

  • Taubblinde Menschen
  • Menschen mit Blindenhilfe
    Das ist Geld als Hilfe vom Staat für Menschen mit Sehbehinderung.
  • Sonder­fürsorge­berechtigte 
    Dafür hat man eine besondere Bescheinigung.
  • Menschen, die Geld als Hilfe vom Staat bekommen.

Zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung oder BaföG.

Wichtig:
Für eine Ermäßigung oder Befreiung müssen Sie immer einen Antrag stellen.
Wir prüfen dann, ob Sie weniger oder nichts bezahlen müssen.

Mehr Infos dazu finden Sie hier:
Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Und wie stellt man einen Antrag dafür?

Brief

Einen Antrag stellen Sie so:

  1. Klicken Sie auf den Link:
    Befreiung oder Ermäßigung beantragen
    Sie kommen auf eine neue Internet-Seite.
    Wählen Sie aus, warum sie weniger bezahlen wollen.
    Oder warum Sie nichts bezahlen wollen.
    Füllen Sie den Antrag aus.
  2. Drucken Sie den Antrag aus.
  3. Unterschreiben Sie den Antrag.
  4. Schicken Sie den Antrag mit den nötigen Nachweisen an den Beitragsservice.
    Hinweis:
    Es gibt verschiedene Nachweise.
    Für Menschen mit Behinderung:
    Sie finden die Nachweise hier
    Wenn man Geld als Hilfe vom Staat bekommt:
    Sie finden die Nachweise hier

Wie kann man sich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Die Beitragsnummer steht in der Anmeldebescheinigung vom Beitragsservice

Manchmal muss man sich abmelden.
Zum Beispiel:

  • Menschen, die voll-stationär in einem Pflegeheim oder
    Wohnheim leben.
    Sie müssen oft keinen Beitrag zahlen.
  • Wenn man umzieht und
    schon jemand im neuen Haushalt den Rundfunkbeitrag bezahlt.
     

Das geht so:

  1. Klicken Sie auf den Link: Abmelden.
    Sie kommen auf eine neue Internet-Seite.
    Füllen Sie das Formular auf der Seite aus.
  2. Wählen Sie aus, dass Sie umgezogen sind.

Geben Sie die Beitragsnummer von der neuen Wohnung an.
Die Beitragsnummer besteht aus 9 Zahlen.
Sie steht zum Beispiel in der Anmeldebestätigung
vom Beitragsservice.

 

Oder schicken Sie eine Bescheinigung von
Ihrem Wohnheim oder Pflegeheim mit.  
Hinweis:
Wenn man nur für kurze Zeit im Heim ist,
muss man weiter den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen.

Welche Angebote gibt es für Menschen mit Problemen beim Lesen?

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben viele Angebote
für Menschen mit Problemen beim Sehen, Hören oder Lesen.

Zum Beispiel:

  • Die Tagesschau in Einfacher Sprache
    Sie finden die Tagesschau hier.
     
  • Nachrichten in Einfacher Sprache im Deutschlandfunk.
    Sie finden die Nachrichten hier.
     
  • Nachrichten der Deutschen Welle.
    Die Nachrichten werden extra langsam gesprochen.
    Sie finden die Nachrichten hier.
     
  • Das ZDF hat einen großen Bereich mit verschiedenen Angeboten.
    Es gibt Untertitel, Hörfilme,  Gebärden-Sprache oder
    Einfache Sprache.
    Sie finden die Angebote hier.
     
  • Beim ZDF gibt es auch täglich die Kinder-Nachrichtensendung logo!
    Sie finden die Sendung hier.
     
  • Die ARD-Mediathek hat einen eigenen Bereich mit
    verschiedenen Angeboten.
    Hier gibt es Angebote mit Untertiteln, in Hörfassung,
    in Gebärden-Sprache, in Einfacher Sprache oder in klarer Sprache.
    Sie finden den Bereich hier.
     
  • Beim NDR gibt es Märchen in Leichter Sprache.
    Sie finden die Märchen hier.
     
  • Die besondere Sendung Sehen statt hören für
    gehörlose und schwerhörige Menschen:
    Sie finden die Sendung hier.

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an:

01806 999 555 10


Montag bis Freitag: 7 Uhr bis 19 Uhr


Hinweis:
Jeder Anruf kostet 0,20 Euro,
aus allen deutschen Netzen.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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