Herzlich willkommen!
Das ist die Internet-Seite vom Beitragsservice.
Man sagt: Beitrags-sör-wis.
Wir kümmern uns um den Rundfunkbeitrag in Deutschland.
Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Bürger und Bürgerinnen.
Das ist die Internet-Seite vom Beitragsservice.
Man sagt: Beitrags-sör-wis.
Wir kümmern uns um den Rundfunkbeitrag in Deutschland.
Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Bürger und Bürgerinnen.
Mit dem Rundfunkbeitrag bezahlt man
bestimmte Sender im Fernsehen oder im Radio.
Das sind die öffentlich-rechtlichen Sender.
Diese Sender sollen Nachrichten und andere Infos für alle zeigen.
Das steht in einem Gesetz.
So kann sich jeder eine eigene Meinung bilden.
Die Menschen bekommen Infos und Unterhaltung im
Fernsehen, im Radio und im Internet.
Zum Beispiel in diesen Bereichen:
Mit dem Rundfunkbeitrag werden alle öffentlich-rechtlichen Sender
in Deutschland bezahlt.
Die Logos von den Sendern
stehen neben einer Deutschland-Karte.
Klicken Sie auf ein Bundes-Land.
Dann sehen Sie die Sender von dem Bundes-Land.
Sie finden die Karte hier.
Wollen Sie direkt zur Internet-Seite von einem Sender?
Dann klicken Sie auf ein Logo.
Die größten Sender sind ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Man kann sie überall in Deutschland empfangen.
Zur ARD gehören verschiedene Sender.
Der bekannteste ist Das Erste.
Dort gibt es zum Beispiel die Tagesschau.
Bei manchen Sendern gibt es auch Nachrichten
in Leichter Sprache und Einfacher Sprache.
Jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag bezahlen.
Ein Haushalt meint Menschen, die zusammen wohnen.
Zum Beispiel eine Familie oder eine WG.
Pro Haushalt wird nur einmal gezahlt.
Nur eine Person meldet sich für den Rundfunkbeitrag an.
Mehr Infos dazu finden Sie hier:
Anmeldung zum Rundfunkbeitrag
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Bekommen die anderen Mitbewohner Post dazu?
Dann müssen sie sagen,
wer den Rundfunkbeitrag für den Haushalt bezahlt.
Wir vom Beitragsservice wissen dann Bescheid.
Der Rundfunkbeitrag kostet 18,36 Euro pro Monat.
Man bezahlt aber für 3 Monate auf einmal.
Man bezahlt also alle 3 Monate 55,08 Euro.
Ermäßigung:
Haben Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Merkzeichen RF?
Dann zahlen Sie weniger.
Sie zahlen nur 6,12 Euro pro Monat.
Sie zahlen also alle 3 Monate 18,36 Euro.
Das Merkzeichen RF steht aber nicht auf jedem
Schwerbehinderten-Ausweis.
Befreiung:
Einige Menschen müssen nichts bezahlen.
Zum Beispiel:
Zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung oder BaföG.
Wichtig:
Für eine Ermäßigung oder Befreiung müssen Sie immer einen Antrag stellen.
Wir prüfen dann, ob Sie weniger oder nichts bezahlen müssen.
Mehr Infos dazu finden Sie hier:
Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Einen Antrag stellen Sie so:
Manchmal muss man sich abmelden.
Zum Beispiel:
Das geht so:
Geben Sie die Beitragsnummer von der neuen Wohnung an.
Die Beitragsnummer besteht aus 9 Zahlen.
Sie steht zum Beispiel in der Anmeldebestätigung
vom Beitragsservice.
Oder schicken Sie eine Bescheinigung von
Ihrem Wohnheim oder Pflegeheim mit.
Hinweis:
Wenn man nur für kurze Zeit im Heim ist,
muss man weiter den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben viele Angebote
für Menschen mit Problemen beim Sehen, Hören oder Lesen.
Zum Beispiel:
Das 10- oder 15-stellige Aktenzeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwortbögen rechts neben der Anschrift.
Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.
Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.
Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details
Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien.
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.
Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details
Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.
Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.
Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0
gezählt und eingetragen.