Bei allen Überweisungen: Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe des Zahlungsempfängers
Bei allen Überweisungen: Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe des Zahlungsempfängers
26. September 2025
Ab Oktober 2025 tritt für den gesamten europäischen Zahlungsverkehr eine neue Regelung in Kraft. Die dann verpflichtende Überprüfung des Zahlungsempfängers soll bei Banküberweisungen für zusätzliche Sicherheit sorgen und Betrugsfälle sowie fehlerhafte Überweisungen reduzieren.
Spätestens ab Oktober 2025 tritt die neue Regelung für alle Zahlungsdienstleister und Banken verpflichtend in Kraft. Sodann wird bei sämtlichen Überweisungen von Privatpersonen eine Überprüfung des Zahlungsempfängers durchgeführt.
Konkret bedeutet das: Bei jeder Überweisung wird überprüft, ob die angegebenen Daten zum Zahlungsempfänger mit der IBAN übereinstimmen. Auch die Schreibweise des Zahlungsempfängers wird dabei überprüft und das Ergebnis anhand eines mehrstufigen Schemas an Sie zurückgemeldet. Im Online-Banking dauert die Überprüfung lediglich wenige Sekunden, sodass Ihnen im Alltag keine Nachteile entstehen. Im Gegenteil: Die neue Vorgabe soll für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen und falsche Überweisungen und Betrugsversuche eindämmen.
Worauf müssen Beitragszahlende ab Oktober achten?
Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag bereits im SEPA-Lastschriftverfahren zahlen, können sich entspannt zurücklehnen: Für sie besteht kein Handlungsbedarf.
Beitragszahlende, die hingegen weiterhin regelmäßig per Einzelüberweisung zahlen, sollten bei der nächsten Überweisung auf die korrekte Schreibweise des Zahlungsempfängers achten. Ebenso sollten Beitragszahlende, die für die regelmäßigen und termingerechten Überweisungen des Rundfunkbeitrags einen entsprechenden Dauerauftrag eingerichtet haben, dessen Angaben überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Wie lauten die korrekten Zahlungsinformationen?
Die Zahlungsinformationen für die Überweisung Ihres Rundfunkbeitrags werden Ihnen mit den entsprechenden Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitgeteilt. Die für Sie gültige IBAN variiert abhängig davon, welche Landesrundfunkanstalt für Sie zuständig ist. Bei Bedarf können Sie die IBAN hier erfahren.
Der anzugebende Zahlungsempfänger hingegen ist immer identisch. Bitte achten Sie künftig bei Ihren Überweisungen des Rundfunkbeitrags auf die korrekte Schreibweise des Zahlungsempfängers. Dieser lautet immer:
Rundfunk ARD, ZDF, DRadio
Gibt es eine sichere und komfortable Alternative?
Neben dem bereits erwähnten Dauerauftrag, der – sofern er korrekt eingerichtet ist – für die regelmäßige und termingerechte Überweisung des Rundfunkbeitrags sorgen kann, empfiehlt der Beitragsservice immer das sichere und komfortable SEPA-Lastschriftverfahren.
Aufgrund einer EU-weiten Richtlinie findet ab Oktober bei sämtlichen Überweisungen eine verpflichtende Überprüfung der Angaben zum Zahlungsempfänger statt.
Die Maßnahme verursacht keinerlei zusätzliche Kosten oder anderweitige Nachteile für die Endkunden und erfolgt schnell und automatisch.
Auch bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags ist somit stets auf die korrekte Angabe des Zahlungsempfängers zu achten.
Während die IBAN von der für Sie zuständigen Landesrundfunkanstalt abhängt, lautet der anzugebende Zahlungsempfänger immer „Rundfunk ARD, ZDF, DRadio“.
Als sichere und komfortable Alternative zur manuellen Überweisung empfiehlt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio das SEPA-Lastschriftverfahren.
Das 10- oder 15-stellige Aktenzeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwortbögen rechts neben der Anschrift.
Beitragsnummer
Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details
Beitreibung
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.
Beschäftigte in Unternehmen
Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details
Betriebsstätte von Einrichtungen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Betriebsstätte Unternehmen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Festsetzungsbescheid
Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Inhaber
Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.
Kraftfahrzeuge in Unternehmen
Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details
Pfändungsfreigrenze
Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.
Pfändungsschutzkonto
Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.
Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.
Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.
QR-Code
Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.
SEPA
Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details
Wohnung
Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.
Zählweise A
Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.
Zählweise B
Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5, - von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und - von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0
gezählt und eingetragen.
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