🔒Sicherheitswarnungen

Kriminelle versuchen zunehmend, über gefälschte E‑Mails, SMS oder Nachrichten in Messenger‑Diensten wie WhatsApp persönliche Daten zu stehlen oder zu Zahlungen zu verleiten. Auch kostenpflichtige Angebote von Drittanbietern sorgen regelmäßig für Verunsicherung.
 

Hier finden Sie alle aktuellen Sicherheitswarnungen des Beitragsservices.

⚠️ Betrügerische E-Mails, Nachrichten oder Anrufe

Juli 2025

Seit einigen Monaten sind ver­mehrt be­trügerische E-Mails zu einer an­geblichen "Rück­erstattung" von Rund­funk­bei­trägen im Um­lauf. Aktuell werden wieder ver­mehrt ge­fälschte An­schreiben ver­sendet, in denen vor­gegeben wird, es läge ein An­spruch auf Rück­erstattung von über­zahlten Rund­funk­bei­trägen vor.

Wechseln Sie zur Seite 'Betrügerische E-Mails zum Thema Rückerstattung'

 

Juni 2025

Aktuell sind be­trügerische Zahlungs­auf­forderungen (Rechnungen) im Um­lauf, die sich an ein­ge­tragene Kauf­leute, Firmen und Unter­nehmen richten. Darin wird auf­ge­fordert, Rund­funk­beiträge im Rahmen einer jährlichen Zahlung zu über­weisen. Lesen Sie, woran Sie die Fälschungen erkennen.   

Wechseln Sie zur Seite 'Handelsregistereintrag wird für Betrugsversuch genutzt'

 

Juli 2024

Aktuell sind be­trügerische E-Mails im Um­lauf. Unter dem Betreff „Rückerstattungsbenachrichtigung“ wird ein ver­meintliches Rück­erstattungs­schreiben ver­sendet und es wird vor­ge­geben, die an­ge­schriebene Per­son hätte an­geblich für zwei Monate zu viel Rund­funk­ge­bühren ge­zahlt und hätte An­spruch auf eine Rück­er­stattung in Höhe von 36,72 €.

Wechseln Sie zur Seite 'Betrügerische E-Mails "Rückerstattungsbenachrichtigung" im Umlauf.

 

Januar 2024

In Hessen werden aktuell betrügerische Schreiben in Form gefälschter Zahlungs­auf­forde­rungen ver­sendet. Darin wird aufgefordert, innerhalb von 3 Tagen den Rundfunkbeitrag in Höhe von 55,08 Euro zu zahlen.

Wechseln Sie zur Seite 'Betrügerische Schreiben in Hessen im Umlauf'

 

Oktober 2023

Aktuell sind be­trügerische Schreiben in Form ge­fälschter Zahlungs­aufforde­rungen im Um­lauf. Darin wird auf­ge­fordert, den Rund­funk­beitrag durch eine jähr­liche Zahlung von 220,32 Euro ab­zu­führen. Die Schreiben sind mit Rund­funk­beitrag über­titelt und sehen echten Schreiben des Beitrags­service zum Ver­wechseln ähn­lich. Als Ab­sender wird ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service ange­geben.

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Mai 2023

Aktuell werden be­trü­gerische SMS versendet, in denen unter dem Titel RUND­FUNK­BEITRAG zur Beglei­chung eines Zahlungs­verzugs innerhalb von 48 Stunden aufgefordert wird. Diese SMS kommen nicht vom Bei­trags­service, es han­delt sich hier­bei ver­mutlich um Phishing-Versuche. Bitte klicken Sie nicht auf den Link in der SMS und geben Sie keine Daten ein! Sie werden vom Bei­trags­service nicht per SMS dazu auf­ge­for­dert, den Rund­funk­bei­trag zu zahlen.

Wechseln Sie zur Seite 'Betrügerische SMS „Rundfunkbeitrag: Zahlungsverzug“'

 

November 2022

Aktuell werden be­trü­gerische SMS versendet, in denen zur Zahlung rück­stän­diger Rund­funk­bei­träge auf­ge­for­dert wird. Diese SMS kommen nicht vom Bei­trags­service, es han­delt sich hier­bei ver­mutlich um Phishing-Versuche. Bitte klicken Sie nicht auf den Link in der SMS und geben Sie keine Daten ein! Sie werden vom Bei­trags­service nicht per SMS dazu auf­ge­for­dert, den Rund­funk­bei­trag zu zahlen.

Wechseln Sie zur Seite 'Betrügerische SMS mit Rundfunkbeitrags-Forderungen'

 

April 2020

Wieder­holt sind vermeintlich im Namen der Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH be­trügerische E-Mails im Umlauf. In den E-Mails wird vor­gegeben, rück­ständige Rund­funk­beiträge ein­zu­treiben. Es handelt sich dabei um Fälschungen! Bitte klicken Sie keine Links in diesen E-Mails an – es könnte sich Schad­software da­hinter ver­bergen!

Wechseln Sie zur Seite 'Erneut betrügerische E-Mails im Namen der Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH'

 

Januar 2020

Derzeit werden im Namen der Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH betrügerische E-Mails verschickt. In den E-Mails wird vorgegeben, rückständige Rundfunkbeiträge einzutreiben: Als Gläubiger wird „Öffentlicher Rundfunk Abt. G-E-Z“ [sic] genannt. Achtung: Es handelt sich dabei um Fälschungen! Die E-Mails stammen weder vom Beitragsservice noch von der Firma Infoscore. Der Beitragsservice kommuniziert zu konkreten Beitragssachverhalten generell nicht per E-Mail.

Wechseln Sie zur Seite 'Betrügerische E-Mails mit angeblichen Beitragsanforderungen im Namen der Firma Infoscore'

 

Mai 2019

Aktuell werden im Namen des Beitrags­service betrü­gerische E-Mails mit der Ankün­digung der Zwangs­voll­streckung versendet. Bitte öffnen Sie zu keiner Zeit solche oder ähnliche E-Mails – es handelt sich dabei um Fälschun­gen, die möglicher­weise Viren enthalten!

Wechseln Sie zur Seite 'Betrügerische E-Mails: Ankündigung der Zwangsvollstreckung'

 

März 2019

In Nord­deutsch­land werden aktuell betrügerische Schreiben in Form gefälschter Zahlungs­auf­forde­rungen ver­sendet. Darin wird auf­gefordert, den Rund­funk­beitrag im Voraus zu bezahlen. Die Schreiben im Namen des Beitrags­service und des Nord­deutschen Rund­funks sind zu­nächst im Raum Bremen/Bremerhaven auf­getreten.

Wechseln Sie zur Seite 'Betrügerische Schreiben in Norddeutschland im Umlauf'

 

August 2017

Wiederholt sind gefälschte E-Mails im Umlauf, in denen unter dem Namen des Beitragsservice Schadsoftware verbreitet werden soll. Bitte öffnen Sie diese E-Mails nicht. Generell versendet der Beitragsservice alle Schreiben per Post. E-Mails werden nur in Ausnahmefällen an Teilnehmer verschickt, die vorher ausdrücklich einer Kommunikation auf dem digitalen Weg zugestimmt haben.

Wechseln Sie zur Seite 'Wiederholt gefälschte E-Mails mit Viren'

 

Januar/Februar 2017

Der Beitrags­service warnt vor gefälschten E-Mails, die unter dem Namen des Beitrags­service verschickt werden – Betreff: Zahlungs­umstellung oder SEPA-Umstellung. Bitte öffnen Sie diese E-Mails nicht, da sie schädliche Software enthalten könnten. Der Beitrags­service verschickt generell keine unpersonalisierten flächendeckenden E-Mails zur Information seiner Kunden.

Wechseln Sie zur Seite 'Gefälschte E-Mails des Beitragsservice mit Virus im Umlauf'

 

Januar/Februar 2017

In Sachsen und Sachsen-Anhalt häufen sich Betrugs­fälle, bei denen sich Täter als „GEZ“-Kontrolleure ausgeben. So verschaffen sie sich Zutritt zu Wohnungen und bestehlen die Bewohner.

Der Beitrags­service rät zur Vorsicht und betont: Im Auftrag des Beitrags­service gibt es keine Haustür-Kontrollen! Diese sind seit mehreren Jahren abgeschafft.

Wechseln Sie zur Seite 'Trickbetrüger mit „GEZ-Masche“'

⚠️ Vorsicht bei kostenpflichtigen Dienstleistungen

April 2024

Der Bei­trags­service weist darauf hin, dass sämtliche Services zum Rund­funk­beitrag kosten­frei sind. Die kosten­pflichtigen Dienst­leistungen kommerzieller Dritt­anbieter, die aktuell im In­ter­net an­ge­boten werden, stehen in keiner Ver­bindung mit dem Bei­trags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio.

Wechseln Sie zur Seite 'Kosten­pflichtige Dienstleistungen stehen in keiner Ver­bindung zum Beitrags­service'

🚨Seien Sie bitte wachsam!

Unser Ziel ist es, Sie transparent zu informieren und für mögliche Risiken zu sensibilisieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder einen Verdachtsfall melden wollen, nutzen Sie gerne das Kontaktformular.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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