Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht pünktlich zahle?
Bleiben Ihre Zahlungen aus, wird ein schriftliches Mahnverfahren eingeleitet. Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag nicht termingerecht, erhalten Sie zunächst eine Zahlungserinnerung. Zahlen Sie daraufhin nicht, erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid inklusive eines Säumniszuschlags von 8 €. Zahlen Sie weiterhin nicht, erhalten Sie fortan eine Mahnung, die in einer Zwangsvollstreckung münden kann, sollten Sie sie nicht beachten. Beitragszahler/-innen, die in der Vergangenheit bereits einmal säumig wurden, erhalten beim nächsten Mal keine Zahlungserinnerung mehr, sondern sofort den Festsetzungsbescheid mit dem Säumniszuschlag.
Kann ich die Zahlung des Rundfunkbeitrags vermeiden, wenn ich einfach nicht auf die Briefe antworte?
Das ist ein gefährlicher Irrglaube. Antworten Sie nicht auf die Schreiben zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht, meldet Sie der Beitragsservice automatisch zum Rundfunkbeitrag an – und zwar rückwirkend zu dem Datum, das er vom Einwohnermeldeamt erhielt. Der daraus berechnete offene Betrag ist von Ihnen zu zahlen, andernfalls greifen die zuvor genannten Forderungsmaßnahmen.
Kann ich mich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn ich soziale Leistungen erhalte?
Wenn Sie volljährig sind und selbstständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen, müssen Sie grundsätzlich den Rundfunkbeitrag zahlen. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass sich Empfänger/-innen von Sozialleistungen auf Antrag von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen können. Zu diesen Leistungen zählen, neben dem Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), unter anderem auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Grundsicherung im Alter. Eine Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Den Antrag dafür können Sie online ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post einreichen.
Welche Nachweise sind erforderlich, damit mein Antrag auf Befreiung bewilligt werden kann?
Als Nachweis müssen Sie einen Leistungsbescheid einreichen. Diesen stellt in der Regel die Behörde aus, von der Sie die Sozialleistung erhalten. Der Bescheid weist nach, ob und in welchem Zeitraum Sie die Leistung erhalten.
Ab wann gilt meine Befreiung?
Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem die Befreiungsvoraussetzungen eingetreten sind. In der Regel gilt die Befreiung somit ab dem Monat, in dem Sie Sozialleistungen erhalten.
Für wen gilt meine Befreiung?
Eine bewilligte Befreiung gilt auch für die Person, die mit Ihnen in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, sowie für Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Eine Befreiung gilt aber nicht für andere volljährige Personen, die in Ihrer Wohnung leben. Erfüllt eine Person nicht die Voraussetzungen für eine Befreiung, z. B. weil sie keine Sozialleistungen bezieht, muss sie den Rundfunkbeitrag zahlen. Erst wenn alle in der Wohnung wohnenden Personen die Voraussetzung für eine Befreiung erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung erhalten.