Beim Rundfunkbeitrag dauerhaft sorgenfrei: Mit dem Dauerauftrag geht’s!
Beim Rundfunkbeitrag dauerhaft sorgenfrei: Mit dem Dauerauftrag geht’s!
30. September 2024
Sie möchten den Rundfunkbeitrag möglichst bequem und einfach zahlen, aber das SEPA-Lastschriftverfahren kommt für Sie nicht infrage? Dann ist vielleicht ein Dauerauftrag eine sinnvolle Alternative zur manuellen Einzelüberweisung, um regelmäßig und pünktlich den Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Anders als das SEPA-Lastschriftverfahren, das Ihnen jegliche Arbeit abnimmt, erfordert ein Dauerauftrag ein gewisses Maß an Eigenverantwortung. Folgende Punkte müssen Sie selbstständig im Blick behalten, um Zahlungsausfälle und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Mit einem Dauerauftrag stellen Sie sicher, dass Ihre Rundfunkbeiträge pünktlich und regelmäßig überwiesen werden. Achten Sie bitte darauf, dass die Zahlungen zu den richtigen Fälligkeitsterminen und in der korrekten Höhe erfolgen.
Aktuell beträgt die reguläre Höhe des Rundfunkbeitrags 18,36 € pro Monat. Der Rundfunkbeitrag wird jedoch grundsätzlich vierteljährlich fällig, immer zum 15. des mittleren Monats eines Dreimonatszeitraums. Somit müssen Sie immer für drei Monate auf einmal zahlen – zurzeit also 55,08 €. Gerechnet wird ab dem Monat, in dem Sie erstmalig Inhaberin oder Inhaber einer Wohnung in Deutschland sind. Diese Zahlungskonstellation wird auch gesetzlicher Zahlungsrhythmus genannt und stellt den Standard für die allermeisten Beitragszahlenden dar. Abweichende Zahlungsrhythmen, wie die jährliche, halbjährliche oder eine vierteljährliche Vorauszahlung, immer zum ersten Kalendertag im jeweiligen Zahlungszeitraum, können individuell mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio vereinbart werden.
Wichtig: Unabhängig vom individuell vereinbarten Zahlungsrhythmus ist eine monatliche Zahlung gesetzlich nicht vorgesehen und kann unter Umständen zu Problemen führen. Um sicherzustellen, dass der Dauerauftrag korrekt ausgeführt wird, vergewissern Sie sich, dass nur Ihre tatsächlichen, individuellen Zahlungstermine im Dauerauftrag hinterlegt sind. Verpassen Sie einen Termin, können Mahngebühren und Säumniszuschläge folgen.
Beitragshöhe und Bankverbindung eigenständig anpassen
Wenn Sie sich für die Zahlung per Dauerauftrag entscheiden, liegt es in Ihrer Verantwortung, für die Korrektheit der Angaben zu sorgen. Dies gilt auch, wenn Änderungen am Beitragseinzug anstehen. Sollte sich etwa die Höhe des Rundfunkbeitrags ändern, müssen Sie den Dauerauftrag entsprechend selbst anpassen. Versäumen Sie dies, zahlen Sie möglicherweise zu wenig, was zu Rückständen und Säumniszuschlägen führen kann. Auch bei einer Änderung der Bankverbindung der für Sie zuständigen Landesrundfunkanstalt liegt die Verantwortung bei Ihnen. Bei einem Dauerauftrag müssen Sie diese neue Bankverbindung selbst eintragen, um sicherzustellen, dass die Zahlungen an die richtige Stelle gelangen.
Tipp: Nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil, müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt sicher, dass Ihre Zahlungen stets in korrekter Höhe und an die richtige Bankverbindung erfolgen. Sie können sich somit entspannt zurücklehnen und müssen sich um nichts Weiteres kümmern.
SEPA-Lastschrift: Die einfachste, sicherste und bequemste Lösung
Manche Beitragszahlende glauben, dass sie mit einem Dauerauftrag oder einer manuellen Überweisung mehr Kontrolle über ihre Zahlungen haben. Das ist jedoch ein Irrtum. Tatsächlich bietet das SEPA-Lastschriftverfahren nicht nur mehr Komfort, sondern auch eine höhere Sicherheit. Grundsätzlich ist ein einmalig erteiltes SEPA-Lastschriftmandat, das den Beitragsservice zum Einzug des fälligen Betrags ermächtigt, jederzeit widerrufbar. Ein zusätzlicher Vorteil von SEPA ist, dass Lastschriften grundsätzlich für einen längeren Zeitraum rückbuchbar sind. Im unwahrscheinlichen Fall einer fehlerhaften Abbuchung können Sie die Zahlung in der Regel innerhalb von acht Wochen über Ihre Bank rückgängig machen – unkompliziert und ohne Probleme.
Bei einer Überweisung oder einem Dauerauftrag ist dies hingegen nicht möglich. Sobald die Zahlung getätigt wurde, gibt es keine Möglichkeit zur Rückbuchung. Für die Korrektheit der Überweisung tragen allein Sie die Verantwortung. Das bedeutet, dass Sie bei einem Fehler keine Möglichkeit haben, Ihr Geld zurückzufordern. Das SEPA-Lastschriftverfahren schützt Sie also besser vor Fehlern und bietet Ihnen ein höheres Maß an Sicherheit.
Fazit: Bequem, sicher und sorgenfrei mit SEPA, eigenverantwortlich mit Dauerauftrag
Ein Dauerauftrag ermöglicht Ihnen, die Zahlungen des Rundfunkbeitrags selbstständig vorzunehmen, erfordert jedoch, dass Sie die individuellen Zahlungstermine, die Höhe des Rundfunkbeitrags und mögliche Änderungen der Bankverbindung der zuständigen Landesrundfunkanstalt im Blick behalten. Um Anpassungen müssen Sie sich stets eigenverantwortlich kümmern.
Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren sind Sie hingegen auf der sicheren Seite: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zieht den Beitrag automatisch ein und nimmt alle Änderungen, etwa bei der Höhe des Rundfunkbeitrags oder der Bankverbindung, automatisch für Sie vor. Zusätzlich haben Sie für den unwahrscheinlichen Fall eines Abbuchungsfehlers die Sicherheit, dass Sie die fehlerhafte Abbuchung innerhalb einer großzügigen Frist rückbuchen lassen können, was Ihnen bei einer Überweisung oder einem Dauerauftrag nicht möglich ist.
Auch wenn ein Dauerauftrag eine sinnvolle Alternative zur manuellen Überweisung darstellt: Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Rundfunkbeiträge immer pünktlich, korrekt und ohne Aufwand bezahlt werden, dann ist das SEPA-Lastschriftverfahren die beste Wahl.
Auf einen Blick: So richten Sie den Dauerauftrag für den Rundfunkbeitrag korrekt ein
Achten Sie darauf, dass der Dauerauftrag so eingerichtet ist, dass nur die tatsächlich für Sie gültigen individuellen Zahlungstermine berücksichtigt werden.
Eine monatliche Zahlung des Rundfunkbeitrags ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Bei Änderungen, beispielsweise der Höhe des Rundfunkbeitrags oder der Bankverbindung der für Sie zuständigen Landesrundfunkanstalt, müssen Sie den Dauerauftrag eigenverantwortlich anpassen, um Rückstände und Mahngebühren zu vermeiden.
Sie tragen die Verantwortung für die Richtigkeit Ihrer Überweisungen: Sie müssen selbst für die korrekte und pünktliche Zahlung des Rundfunkbeitrags sorgen.
Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet die größte Sicherheit und höchsten Komfort: Ihre Zahlungen erfolgen pünktlich und automatisch. Um jegliche Änderungen kümmert sich der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Das 10- oder 15-stellige Aktenzeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwortbögen rechts neben der Anschrift.
Beitragsnummer
Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details
Beitreibung
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.
Beschäftigte in Unternehmen
Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details
Betriebsstätte von Einrichtungen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Betriebsstätte Unternehmen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Festsetzungsbescheid
Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Inhaber
Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.
Kraftfahrzeuge in Unternehmen
Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details
Pfändungsfreigrenze
Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.
Pfändungsschutzkonto
Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.
Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.
Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.
QR-Code
Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.
SEPA
Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details
Wohnung
Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.
Zählweise A
Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.
Zählweise B
Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5, - von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und - von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0
gezählt und eingetragen.
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