Zum Start des Wintersemesters: Das sollten junge Menschen zum Rundfunkbeitrag wissen

  • Pro Wohnung oder Wohngemeinschaft muss in Deutschland eine Person die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden und den Rundfunkbeitrag für sie zahlen.
  • Dabei ist unerheblich, wie viele Personen darin wohnen und ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht.
  • Eine Person, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen. Die Befreiung gilt jedoch nicht für die Mitbewohnenden.
  • Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.
  • Bei Umzügen ist Aufmerksamkeit geboten: Zieht die bislang angemeldete Person aus, nimmt sie ihre personenbezogene Beitragsnummer mit und somit muss eine verbleibende Person die Wohnung erneut zum Rundfunkbeitrag anmelden.

Köln, 16.09.2025 – Mit dem Start des Wintersemesters oder der Ausbildung kommen viele junge Menschen erstmals mit dem Rundfunkbeitrag in Berührung. Wer frühzeitig prüft, wie die eigene Wohnung beitragsrechtlich einzuordnen ist, vermeidet Rückfragen und mögliche Nachforderungen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erklärt die wichtigsten Punkte und stellt ergänzende Informationsmaterialien zum einfachen Teilen bereit.

 

Eine Wohnung – ein Beitrag

Grundsätzlich gilt: Pro Wohnung ist der Rundfunkbeitrag zu zahlen – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder ob und welche Empfangsgeräte vorhanden sind. Der Beitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat. Gezahlt wird jeweils für drei Monate auf einmal; die Zahlung ist zum 15. des mittleren Monats des Dreimonatszeitraums fällig (derzeit 55,08 Euro für jeweils drei Monate). In WGs übernimmt eine Person die Anmeldung und Zahlung für die Wohnung; weitere Mitbewohnende können sich unter Angabe der Beitragsnummer der zahlenden Person abmelden.

Tipp: Am sichersten ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift, damit keine Fälligkeit versäumt wird.

 

Wohnung online schnell und bequem anmelden

Am schnellsten gelingt die Anmeldung über die Online-Formulare auf rundfunkbeitrag.de. Die angemeldete Person erhält eine neunstellige Beitragsnummer, unter der die Zahlungen laufen. Auf Basis der Meldedaten schreibt der Beitragsservice anschließend weitere an der Adresse gemeldete Personen an, um deren Beitragspflicht zu klären.

 

Wenn bereits jemand zahlt: So reagiert man richtig

Zahlt bereits eine Person in der Wohnung den Rundfunkbeitrag, genügt es für die übrigen Mitbewohnenden, in der Anfrage des Beitragsservice die bestehende sowie das aus dem Schreiben anzugeben. Eine zusätzliche Anmeldung ist dann nicht erforderlich. Die Rückmeldung kann über das Online-Formular oder mit dem Antwortbogen erfolgen.

 

Studierendenwohnheim zählt als Wohnung

Auch ein Zimmer im Studierendenwohnheim gilt als Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitrags und ist daher grundsätzlich anmelde- und beitragspflichtig.

 

Umzug: Beitragsnummer bleibt bei der Person

Wichtig bei Umzügen: Die ist personenbezogen und nicht übertragbar. Wer als Beitragszahler/-in aus einer WG auszieht, nimmt die Nummer mit. Für die bisherige Wohnung muss dann eine andere Person die Anmeldung und die Zahlungen übernehmen. Die ausgezogene Person teilt die neue Anschrift mit oder nimmt die Abmeldung der bisherigen Wohnung vor, wenn für den neuen Wohnsitz bereits eine Beitragsnummer besteht.

 

Befreiung bei BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe

Studierende mit BAföG sowie Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe können eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Zu beachten ist hierbei, dass die Befreiung nur für die antragstellende Person sowie ggf. deren Ehe- oder eingetragene Lebenspartner/-innen und Kinder gilt, nicht aber für andere Mitbewohnende einer WG. Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung befreit werden.

Achtung: Nach Ablauf des Befreiungszeitraums, der im Befreiungsbescheid mitgeteilt wird, fällt wieder der Rundfunkbeitrag für die Wohnung an. Liegen weiterhin Gründe für eine Befreiung vor, z. B. wenn weiterhin BAföG bezogen wird, müssen betroffene Personen selbstständig einen Folgeantrag stellen und die entsprechenden Nachweise erbringen.

 

Servicebeitrag, Materialien und Erklärvideo

Antworten auf häufige Fragen – etwa zur WG-Anmeldung, zu Abmeldungen oder zum Thema Umzug – bietet ein aktueller Servicebeitrag. Ergänzend stehen kompakte Infomaterialien zum Herunterladen und Teilen sowie ein kurzes Erklärvideo bereit, das die wesentlichen Regeln in wenigen Minuten zusammenfasst.

 

Angebot für Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen

Hochschulen, Studierendenvertretungen, Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe, die auf ihren Kanälen informieren möchten, können kostenfreie Informationsmaterialien anfordern. Die Anfrage ist unkompliziert über den Pressekontakt des Beitragsservice möglich.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Jonas Hammes

Servicekommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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