Rundfunkbeitrag: Unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flut in süddeutschen Katastrophengebieten

  • Betroffene der jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland können beim Beitragsservice eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
  • In Katastrophengebieten ist die Abmeldung ohne Nachweise ab dem 1. Juni 2024 sowie bis zu sechs Monate rückwirkend möglich.
  • Das Abmeldeformular sowie alle Informationen zum Thema stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung.

Köln, 27.06.2024 – Der Beitragsservice und die Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen praktische und schnelle Entlastungen für die Betroffenen der jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland. Rundfunkbeitragszahlende in Gebieten, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wurde und deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge aufgrund des Hochwassers nicht mehr nutzbar sind, können beim Beitragsservice eine Abmeldung ihres Beitragskontos beantragen.

 

Befristete oder dauerhafte Abmeldung möglich

Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht und das Beitragskonto kann dauerhaft abgemeldet werden.

Um die Abmeldung zu beantragen, kann rund um die Uhr das entsprechende Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de genutzt werden (Abmeldegrund „sonstige Gründe“).

 

Rückwirkende Abmeldemöglichkeit bis zu sechs Monate

Um der besonderen Notlage der Betroffenen Rechnung zu tragen, ist eine Abmeldung des Beitragskontos bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juni 2024 möglich. Betroffene Beitragszahlerinnen und -zahler haben also bis einschließlich November 2024 Zeit, sich beim Beitragsservice zu melden. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet oder verrechnet.

 

Keine Nachweispflicht in Katastrophengebieten

Zudem müssen Beitragszahlende aus Gebieten, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wurde, bei der Antragsstellung keine gesonderten Nachweise für die Abmeldung ihres Beitragskontos erbringen. Nach derzeitigem Stand betrifft dies ausschließlich Landkreise und Städte in Bayern.

Doch auch Betroffene außerhalb dieser Gebiete können eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Sie müssen dem Antrag entsprechende Nachweise beifügen, aus denen hervorgeht, ob und wie lange das betreffende Objekt durch die Flut unbrauchbar geworden ist. Als Nachweis kann beispielsweise eine Bestätigung der Gemeinde dienen.

 

Bei finanziellem Engpass Zahlungserleichterungen vereinbaren
Darüber hinaus lassen sich mit dem Beitragsservice jederzeit Zahlungserleichterungen vereinbaren. Beitragszahlenden, die durch die Flut betroffen sind, kann demnach ein Zahlungsaufschub für ausstehende Rundfunkbeiträge gewährt werden.

Weitere Informationen finden Betroffene in einem ausführlichen Servicebeitrag unter presse.rundfunkbeitrag.de.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio spricht allen Betroffenen, insbesondere jenen, die durch die Flut Angehörige verloren haben, sein Beileid aus und sichert eine zügige und unbürokratische Bearbeitung ihrer Anliegen zu.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Christian Gärtner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Pressekontakt

 

Jonas Hammes

Servicekommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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