Beitragsservice stellt Jahresbericht 2023 vor: Bundesweiter Meldedatenabgleich sorgt für deutlichen Anstieg des Wohnungsbestands

  • Wohnungsbestand erhöht sich nach bundesweitem Meldedatenabgleich um rund 900.000 Wohnungen; erstmals über 40 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice gemeldet.
  • Beitragserträge steigen durch Wohnungsneuanmeldungen auf rund neun Milliarden Euro; Ertragsrückgang nach Abschluss laufender Klärungsverfahren in diesem Jahr erwartet.
  • Beitragsbefreiungen trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erneut rückläufig; Bezug von Bürgergeld und Grundsicherung im Alter Hauptgründe für Befreiungen.
  • Aufwandsentwicklung beim Beitragsservice trotz allgemeiner Teuerung deutlich unter Inflationsniveau; Effizienz- und Wirtschaftlichkeitssteigerungen sorgen für Einsparungen.

Köln, 25.06.2024 – Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag lagen 2023 bei rund 9,02 Milliarden Euro – ein Plus von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt 8,85 Milliarden Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio. 170 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten. Grund für den Ertragsanstieg ist der bundesweite Meldedatenabgleich 2022, infolgedessen im Jahr 2023 zahlreiche Wohnungen – teils für zurückliegende Zeiträume – neu zum Rundfunkbeitrag angemeldet wurden. Die Zahl der Wohnungen stieg um 909.435 auf insgesamt 40.698.001. Damit waren erstmals über 40 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemeldet (2022: 39.788.566). Die Zahl der Beitragskonten erhöhte sich entsprechend auf insgesamt 47.016.711 (2022: 45.957.188).

Bernd Roßkopf, Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Services beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, weist jedoch darauf hin, dass nicht alle neu angemeldeten Wohnungen dauerhaft im Bestand des Beitragsservice verbleiben werden. „Aus den Erfahrungen der zurückliegenden bundesweiten Meldedatenabgleiche wissen wir, dass nach Abschluss aller Verfahren zur Klärung der Beitragspflicht viele Wohnungen wieder abgemeldet werden müssen, weil dort bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt oder der Wohnungsinhaber bzw. die Wohnungsinhaberin von der Beitragspflicht befreit werden kann.“ Nach aktueller Planung gehe man davon aus, dass ca. 500.000 der neu angemeldeten Wohnungen im Bestand des Beitragsservice verbleiben werden. Beim Anstieg der Beitragserträge im Berichtsjahr handele es sich um einen „Einmaleffekt“. Für das laufende Jahr 2024 rechnet der Beitragsservice mit einem verringerten Ertragsniveau.

 

Beitragsbefreiungen trotz erschwerter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen rückläufig

Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen und der hohen Inflation im Jahr 2023 ging die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit waren, erneut leicht zurück. Allerdings betrug der Rückgang lediglich noch 0,4 Prozent (2022: –2,4 Prozent). Insgesamt waren damit zum 31. Dezember 2023 rund 2,42 Millionen Personen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit (2022: 2,43 Millionen). Seit 2018 nimmt die Anzahl der Befreiungen aufgrund des Bezugs von Bürgergeld – dem früheren Arbeitslosengeld II – kontinuierlich ab. Rund zwei Drittel der Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht (62,84 Prozent) resultieren aus dem Bezug von Bürgergeld, gefolgt von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (27,54 Prozent).

 

Kostenentwicklung beim Beitragsservice deutlich unter allgemeiner Teuerungsrate

Beim Beitragseinzug sorgten gestiegene Kosten in mehreren Bereichen für ein leichtes Plus bei den Aufwendungen. Der Anstieg um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr lag jedoch erneut deutlich unter der durchschnittlichen Inflationsrate in Deutschland von 5,9 Prozent. Insgesamt beliefen sich die Aufwendungen für den Beitragseinzug im Berichtsjahr auf knapp 182,8 Millionen Euro (2022: 178,1 Millionen Euro). Der durchschnittliche Aufwand je Beitragskonto betrug 3,89 Euro – dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um lediglich einen Cent je Beitragskonto (2022: 3,88 Euro).

Abfedern konnte der Beitragsservice seine höheren Ausgaben durch die erfolgreiche Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Diese führten unter anderem zu einer Reduktion des Personalaufwands, geringeren Abschreibungen sowie entfallenden Portokosten.

 

Neues Konzept der Servicekommunikation umgesetzt

Der Beitragsservice hat im Berichtsjahr ein Konzept zum Ausbau seiner Servicekommunikation erarbeitet und Anfang 2024 mit einem neuen Bereich auf rundfunkbeitrag.de umgesetzt. In der Rubrik „Servicethemen“, die im Online-Newsroom des Beitragsservice angesiedelt ist, erscheinen mittlerweile regelmäßig Servicebeiträge zu verschiedenen Themen rund um den Rundfunkbeitrag.

Die Beiträge informieren über aktuelle Entwicklungen und erläutern die Regelungen des Rundfunkbeitrags für unterschiedliche Zielgruppen wie zum Beispiel Studierende oder Inhaber/-innen von Nebenwohnungen. Ziel ist es, die Betroffenen dazu zu befähigen, ihre Beitragsangelegenheiten mithilfe der zur Verfügung stehenden und stetig wachsenden Online-Services des Beitragsservice schneller und selbstständig zu erledigen.

Indem mehr Sachvorgänge online an den Beitragsservice übermittelt werden, trägt die Maßnahme nicht nur zur zügigen und zufriedenstellenden Erledigung der Anliegen der Beitragszahlenden bei, sondern erhöht zugleich die Kosteneffizienz der Vorgangsbearbeitung.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Goran Goić

Leitung Unternehmenskommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

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Christian Gärtner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Pressekontakt

 

Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Jahresbericht 2023

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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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