Rundfunkbeitrag: Was man bei einem Umzug beachten muss

  • Wenn eine Person eine Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmeldet, wird ein Beitragskonto auf ihren Namen eröffnet und ihr eine individuelle Beitragsnummer zugeteilt; über die Beitragsnummer werden die Zahlungen der Wohnung zugeordnet.
  • Da die Beitragsnummer personenbezogen ist und bei einem Umzug mitgenommen wird, muss lediglich die neue Adresse dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitgeteilt werden.
  • Zieht die angemeldete Person aus, müssen verbleibende Personen die Wohnung selbst zum Rundfunkbeitrag anmelden, um eine eigene Beitragsnummer für ihre Zahlungen zu erhalten.
  • Verbleibende Personen sollten nicht weiterhin unter der Beitragsnummer der ausgezogenen Person zahlen, da die Zahlungen sonst deren neuer Adresse zugeordnet werden.
  • Ziehen mehrere bislang zahlende Personen zusammen, teilt eine von ihnen ihre Adressänderung mit und übernimmt die Zahlung, während die anderen ihre Wohnungen unter Angabe dieser Beitragsnummer abmelden können.

Köln, 13.07.2026 – Ein Umzug bringt oft organisatorische Fragen mit sich – auch beim Rundfunkbeitrag. Wer muss zahlen? Was passiert mit der Beitragsnummer? Und was gilt, wenn sich die Wohnsituation ändert? Ein aktueller Servicebeitrag des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio greift diese Fragen auf und bietet verständliche Orientierung sowie konkrete Handlungshinweise für Beitragszahlende.

 

Wohnungsbezug und Beitragsnummer: Das gilt grundsätzlich

Pro Wohnung ist in Deutschland ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Wenn eine Person ihre Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmeldet, wird ein Beitragskonto auf ihren Namen eingerichtet und ihr eine individuelle Beitragsnummer zugeteilt. Über diese Beitragsnummer werden die Zahlungen ihrer Wohnung zugeordnet.

Wichtig dabei: Die Beitragsnummer ist personenbezogen und nicht übertragbar. Sie bleibt grundsätzlich auch bei einem Umzug bestehen und wird an die neue Adresse mitgenommen. Wenn die entsprechende Person auch an der neuen Adresse die Zahlung des Rundfunkbeitrags übernimmt, genügt es, dem Beitragsservice die Adressänderung mitzuteilen – eine erneute Anmeldung ist dann nicht erforderlich.

 

Änderungen im Haushalt erfordern aktives Handeln

Ziehen hingegen mehrere Personen zusammen, die zuvor jeweils an ihren Wohnorten den Rundfunkbeitrag gezahlt haben, übernimmt eine Person die Zahlung für die gemeinsame Wohnung, indem sie ihre Adressänderung dem Beitragsservice mitteilt. Die mitbewohnenden Personen können dann ihre bisherigen Wohnungen abmelden, indem sie die Beitragsnummer der zahlenden Person angeben.

Besondere Aufmerksamkeit ist jedoch bei Personen geboten, die in der Wohnung wohnen bleiben. Zieht die Person aus, auf die die Wohnung bislang angemeldet war, muss eine der verbleibenden Personen selbst die Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden. Erst dadurch erhalten sie eine eigene Beitragsnummer, unter der die zukünftigen Zahlungen korrekt verbucht werden können.

 

Typischer Fehler mit Folgen: Zahlungen unter falscher Beitragsnummer

Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Personen, die in der Wohnung wohnen bleiben, unter der Beitragsnummer der ausgezogenen Person weiterzahlen – in dem Irrglauben, dass die Beitragsnummer an die Wohnung gekoppelt ist und auch nach dem Auszug gilt. Da die Beitragsnummer jedoch an die Person gebunden ist, auf die die Wohnung ursprünglich zum Rundfunkbeitrag angemeldet wurde, werden die Zahlungen automatisch deren neuer Adresse zugeordnet.

Für die eigene Wohnung gehen die Zahlungen damit ins Leere – es entstehen Zahlungsrückstände, die nachträglich ausgeglichen werden müssen. Der Beitragsservice empfiehlt daher ausdrücklich, in solchen Fällen zunächst die eigene Anmeldung vorzunehmen und eine neue Beitragsnummer zu verwenden.

 

Servicekommunikation unterstützt bei der Orientierung

Der Beitragsservice stellt mit seinen „Servicethemen“ ein umfangreiches Informationsangebot bereit, das typische Fragestellungen rund um den Rundfunkbeitrag aufgreift und verständlich einordnet. Ziel ist es, Beitragszahlenden eine verlässliche Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, ihre Anliegen einfach und schnell zu klären.

Der Servicebeitrag „Worauf müssen Sie bei einem Umzug achten?" fasst die wichtigsten Regelungen zusammen, erläutert häufige Fehlerquellen und zeigt konkrete Lösungswege auf – von der Anmeldung über die Adressänderung bis hin zur richtigen Vorgehensweise bei Ein-, Aus- und Umzügen.

Weitere Informationen sowie den vollständigen Beitrag finden Sie auf rundfunkbeitrag.de.

Über uns

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten.

Pressekontakt

 

Jonas Hammes

Servicekommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebs­stät­te/Wohnung ist die natür­liche oder juris­ti­sche Person, die die Betriebs­stät­te/Woh­nung im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebs­stät­te/Woh­nung genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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