Gemeinsam für Vertrauen und Integrität: Beitragsservice verabschiedet neuen Verhaltenskodex

  • Der Beitragsservice hat einen neuen Kodex für ethisches Verhalten, gesetzeskonformes Handeln und verantwortungsvolle Zusammenarbeit verabschiedet.
  • Der Verhaltenskodex legt für Themen wie Korruptionsprävention, Datenschutz, Antidiskriminierung, Vielfalt, Arbeitssicherheit und Umweltschutz verbindliche Richtlinien fest.
  • Festgeschrieben werden zudem einheitliche Qualitätsstandards, die einen effizienten Beitragseinzug sowie eine serviceorientierte Kundenkommunikation sicherstellen.

Köln, 17.05.2024 – Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat mit Wirkung zum 01.03.2024 einen neuen Verhaltenskodex verabschiedet. Zuvor hatten die ARD-Intendantinnen und -Intendanten einheitliche Compliance-Standards für den Senderverbund definiert und beschlossen.

Der Verhaltenskodex bildet die Werte und Richtlinien der Organisation zu Themen wie Gesetzes- und Regeltreue, Korruptionsprävention, Datenschutz, Antidiskriminierung, Vielfalt, Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz gegenüber der eigenen Belegschaft wie auch gegenüber den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der Öffentlichkeit und den externen Dienstleistern ab. Er steht an der Spitze aller internen Regelwerke und richtet sich verbindlich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beitragsservice. Dazu zählen auch Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie befristet Beschäftigte.

Dem effizienten und wirtschaftlichen Einzug des Rundfunkbeitrags – der Kernaufgabe des Beitragsservice – widmet der Verhaltenskodex dabei ein eigenes Kapitel. Um hohe Qualitätsstandards beim Beitragseinzug zu gewährleisten, werden die internen Abläufe, Prozesse, Strukturen und Verfahren im Interesse der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler kontinuierlich evaluiert und verbessert. Mit einer auf Vertrauen, Eigenverantwortung und lebenslangem Lernen basierenden Betriebskultur, die dazu ermutigt, Neues auszuprobieren und Wissen proaktiv zu teilen, schafft der Beitragsservice die Grundlage dafür, seinen Auftrag auch in Zukunft bestmöglich zu erfüllen.

Michael Krüßel, Geschäftsführer: „Der Erfolg des Beitragsservice basiert auf dem Vertrauen der uns tragenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit. Um dieses Vertrauen zu erhalten bzw. zu stärken und die Zukunftsfähigkeit des Beitragsservice zu sichern, ist die Einhaltung der gesetzlichen und internen Vorgaben unerlässlich. Der Verhaltenskodex leistet hierzu einen entscheidenden Beitrag.“

Der Verhaltenskodex kann auf der Website des Beitragsservice eingesehen werden.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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