Beitragsservice mit überarbeitetem Internetauftritt – Bessere Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Online-Services

  • Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat seinen Internetauftritt rundfunkbeitrag.de überarbeitet und auf eine neue technische Basis gestellt.
  • Zum Relaunch der Website erwartet Nutzerinnen und Nutzer neben leichten optischen und inhaltlichen Anpassungen eine verbesserte Suchfunktion.
  • Die verbesserte Suchfunktion holt Besucherinnen und Besucher direkt auf der Startseite ab und leitet sie durch sachbezogene Rückfragen zielgerichtet zum Online-Formular, das zum jeweiligen Anliegen passt.
  • Auch ergeben sich durch die neue IT-Infrastruktur der Website Möglichkeiten, die bestehenden Selfservices weiterzuentwickeln oder um neue Funktionen zu erweitern.
  • Der Internetauftritt soll langfristig als bevorzugter Eingangskanal für Anliegen und Vorgänge der Beitragszahlenden gestärkt werden.

Köln, 02.12.2025 – Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat jetzt seinen Internetauftritt rundfunkbeitrag.de auf eine neue technische Grundlage gestellt. Damit legt die in Köln ansässige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Basis für eine langfristige Weiterentwicklung ihrer Website und den Ausbau digitaler Selfservices für Bei­trags­zahlende.

 

Erste Neuerung: Überarbeitete Suchfunktion

Neben leichten Anpassungen in Design und Informationsaufbau steht als zentrales Element zum Relaunch eine verbesserte Suchfunktion im Fokus. Sie holt Nutzerinnen und Nutzer direkt auf der Startseite ab und führt sie per Schnelleinstieg zu den für sie passenden Inhalten und Services. Ähnlich einem Navi wird damit die Orientierung erleichtert und durch einfache Abfragen das passende Online-Formular für das jeweilige Anliegen ermittelt. Eine neue Hauptnavigation als Drop-down-Menü unterstützt zusätzlich dabei, einen Überblick über die Inhalte und Services auf der Website zu bekommen. Alle Funktionen und Inhalte sind responsiv gestaltet und können gleichermaßen auf dem Smartphone, dem Tablet oder am PC genutzt werden.

 

Langfristige Weiterentwicklung der Online-Selfservices

Auf lange Sicht soll die aktualisierte Website-Architektur zudem neue Möglichkeiten hinsichtlich der Weiterentwicklung digitaler Selfservices eröffnen. „Die Umstellung auf eine neue technische Basis ist das Ergebnis einer Analyse der bisherigen Infrastruktur und ihrer Grenzen“, sagt Dr. Joachim Altmann, Leiter des Geschäftsbereichs IT beim Beitragsservice. „Der Umzug auf die neue Infrastruktur bietet uns Spielraum für Weiterentwicklungen unserer digitalen Kundenschnittstellen, um die Website langfristig zum bevorzugten Vorgangseingangskanal für unsere Kundinnen und Kunden – die Beitragszahlenden – auszubauen.“

 

Mehr Effizienz durch Stärkung der digitalen Eingangskanäle

Der Beitragsservice verwaltet – Stand Dezember 2024 – rund 47 Millionen Beitragskonten. Rund 17 Millionen Mal wurde die Unternehmenswebsite im vergangenen Jahr besucht und die dort befindlichen Online-Formulare wurden etwa 4,1 Millionen Mal genutzt, um Angelegenheiten rund um den Rundfunkbeitrag zu regeln. Der Relaunch des Internetauftritts und die Implementierung der neuen Suchfunktion sollen auch dazu beitragen, das Vorgangsaufkommen weiter zugunsten der digitalen Eingangskanäle zu verlagern, was eine effizientere und schnellere Bearbeitung ermöglicht.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Jonas Hammes

Servicekommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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