Neues Semester, neue Wohnung: Das Wichtigste zum Rundfunkbeitrag für Studierende und Auszubildende

  • Pro Wohnung oder Wohngemeinschaft (WG) muss in Deutschland eine Person ein Beitragskonto beim Beitragsservice eröffnen und den Rundfunkbeitrag zahlen.
  • Wie viele Personen in der Wohnung oder WG wohnen und ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
  • Eine Person, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen. Die Befreiung gilt jedoch nicht für die Mitbewohnenden.
  • Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.

Köln, 26.03.2025 – Mit dem Start ins Sommersemester oder in eine neue Ausbildung beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt – und oft auch der Einzug in die erste eigene Wohnung oder in eine Wohngemeinschaft. Spätestens wenn ein Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ins Haus flattert, fragen sich viele: Wer muss für meine Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen? Wer kann sich befreien lassen? Und was gilt für Wohngemeinschaften?

Antworten auf sämtliche Fragen, die Studierende und Auszubildende betreffen, liefert der Beitragsservice jetzt in einem aktuellen Servicebeitrag. Ebenso stehen ergänzende Materialien zum Herunterladen und Teilen mit Freundinnen und Freunden, Bekannten und Gleichgesinnten bereit. Besonders Eiligen vermittelt zudem ein animiertes Erklärvideo die wichtigsten Regelungen zum Rundfunkbeitrag in knapp drei Minuten.

 

Eine Wohnung – ein Beitrag

Grundsätzlich gilt: Pro Wohnung ist einmal der Rundfunkbeitrag zu zahlen – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Der Beitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und wird für drei Monate auf einmal gezahlt (aktuell 55,08 Euro). Die Zahlung ist grundsätzlich jeweils zum 15. des mittleren Monats eines Dreimonatszeitraums fällig.

 

Wichtig zu wissen:

  • Eine Person muss die Anmeldung der Wohnung und die Zahlungen des Rundfunkbeitrags übernehmen.
  • Die Anzahl der Mitbewohnenden oder die Frage, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht, spielt keine Rolle.
  • Am einfachsten und sichersten ist die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren, da so keine Zahlungen versäumt werden können.

 

Wohnung online schnell und bequem anmelden

Die Anmeldung einer Wohnung erfolgt am schnellsten online. Die angemeldete Person erhält eine neunstellige Beitragsnummer, unter der die Zahlungen laufen. Weitere Personen, die an derselben Adresse gemeldet sind, werden ebenfalls vom Beitragsservice zur Klärung ihrer Rundfunkbeitragspflicht angeschrieben.

Zahlt bereits eine Person in ihrer Wohnung den Rundfunkbeitrag, können die übrigen Bewohnenden deren Beitragsnummer sowie das zehnstellige Aktenzeichen auf ihrem Schreiben angeben. Eine zusätzliche Anmeldung der Wohnung ist damit nicht erforderlich. Schnell und einfach kann die Anfrage über das entsprechende Online-Formular oder mit dem beiliegenden Antwortbogen beantwortet werden.

Übrigens: Auch ein Zimmer im Studierendenwohnheim gilt als Wohnung und ist daher zum Rundfunkbeitrag anzumelden.

 

Was tun bei einem Umzug?

Aufmerksamkeit ist geboten, wenn Beitragszahlende aus der Wohnung ausziehen. Da die personenbezogene Beitragsnummer nicht übertragbar ist, nimmt sie die innehabende Person bei ihrem Umzug mit. Eine andere Person muss dann beim Beitragsservice die Wohnung anmelden. Die umgezogene Person hingegen kann die Adressänderung für den neuen Wohnsitz vornehmen oder die bisherige Wohnung abmelden, wenn sie für den neuen Wohnsitz eine bereits vorhandene Beitragsnummer angibt.

 

Befreiung für Empfänger/-innen von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe möglich

Studierende und Auszubildende, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, können eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.

Zu beachten:

  • Die Befreiung gilt nur für die Antrag stellende Person, deren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner/-innen sowie deren Kinder, jedoch nicht für Mitbewohnende.
  • Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.

 

Zusätzlicher Service für Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen

Hochschulen, Studierendenvertretungen, Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe, die Studierende und Auszubildende informieren möchten, können kostenfreie Informationsmaterialien für ihre Kanäle anfordern. Eine Anfrage ist unkompliziert über den Pressekontakt des Beitragsservice möglich.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Jonas Hammes

Servicekommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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