Beitragsservice als Arbeitgeber zweifach ausgezeichnet

  • Der Beitragsservice ist vom Deutschen Institut für Qualitätsstandards und -prüfung (DIQP) als familienfreundlicher sowie als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet worden.
  • Grundlage der Zertifizierung ist eine repräsentative Umfrage unter 550 Mitarbeitenden, von denen mehr als drei Viertel den Beitragsservice als familienfreundlich bewerteten.
  • Beide Gütesiegel nutzt der Beitragsservice künftig in seiner Personalwerbung.

Köln, 16.01.2024 – Das Deutsche Institut für Qualitätsstandards und -prüfung (DIQP) hat dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nach gleich zwei Kriterien seine Attraktivität als Arbeitgeber bescheinigt. Sowohl in der Kategorie „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ als auch in der Kategorie „Top-Arbeitgeber“ schnitt der Beitragsservice mit der Bestnote „Sehr gut“ ab.

Im November und Dezember 2023 nahmen 550 Mitarbeitende des Beitragsservice an einer repräsentativen Umfrage teil, die als Grundlage der Zertifizierung dient. Die Ergebnisse der anonymen Befragung zeigen: Die Gesamtzufriedenheit der Beschäftigten mit dem Beitragsservice ist hoch. 84 Prozent der Befragten würden das Unternehmen als Arbeitgeber weiterempfehlen. Drei Viertel (75 Prozent) sind mit dem Umfang des gegenwärtigen Angebots des Unternehmens zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zufrieden.

 

Wertschätzung und Vielfalt prägen die Unternehmenskultur

In den positiven Umfrageergebnissen sieht Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice, eine Bestätigung für den bisherigen Kurs des Unternehmens, ein für alle Mitarbeitenden gleichermaßen wertschätzendes Umfeld zu schaffen: „Unser Ziel ist und bleibt es, den Beitragsservice zu einem Arbeitgeber zu machen, bei dem Beschäftigte in einer positiven Arbeitsumgebung tätig sein können und sich unterstützt fühlen. Wir sind stolz darauf, als familienfreundlicher Arbeitgeber und Top-Arbeitgeber anerkannt zu sein.“

„Wir schätzen die Vielfalt unserer Mitarbeitenden und sehen darin eine Bereicherung für unser Unternehmen. Dazu gehören auch unterschiedliche Lebensformen. Ergeben sich daraus familiäre Herausforderungen für Mitarbeitende, sind gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtig. Die Zertifizierung bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, betont Tanja Beiser, Leiterin des Diversity Managements beim Beitragsservice.

Die beiden Gütesiegel wird der Beitragsservice künftig im Rahmen seines Personalmarketings einsetzen, um damit seine Außenwahrnehmung als familienfreundlicher Arbeitgeber zu stärken.

 

Der Beitragsservice als Arbeitgeber

Der Beitragsservice beschäftigt an seinem Sitz in Köln rund 1.000 Mitarbeitende. Ein Großteil kümmert sich um Anliegen und beantwortet Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag. Sie erfassen und bearbeiten beispielsweise Anmeldungen, die Änderung von Daten sowie Anträge auf Ermäßigung und Befreiung. Außerdem sind Fachleute aus den Bereichen IT, Recht, Finanzen und Controlling für den Beitragsservice tätig. Die unternehmenseigene IT etwa spielt eine Schlüsselrolle bei der Implementierung und Pflege von technologischen Lösungen, die einen effizienten Beitragseinzug ermöglichen.

Als Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bietet der Beitragsservice seinen Beschäftigten eine an den Tarifvertrag des WDR angelehnte Vergütung. Dank flexibler Arbeitszeiten sowie der uneingeschränkten Nutzung von Homeoffice haben Mitarbeitende die Möglichkeit, ihre Dienstzeit eigenverantwortlich und individuell im Einklang mit ihrer familiären bzw. persönlichen Situation einzuteilen.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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