Rundfunkbeitrag: Keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr – Beitragsservice stellt auf Einmalzahlungsaufforderung um

  • Wer seinen Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlt, erhält künftig keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen per Post mehr.
  • Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt schrittweise auf die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung um.
  • Mit der Einmalzahlungsaufforderung erhalten Beitragszahlende einmalig ein Schreiben mit ihren Zahlungsterminen, die sich jährlich wiederholen.
  • Die regelmäßige und pünktliche Überweisung liegt dann in der Eigenverantwortung der Beitragszahlenden.
  • Der Beitragsservice empfiehlt als Alternative das sichere und bequeme SEPA-Lastschriftverfahren.

Köln, 02.06.2025 – Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio führt schrittweise die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung ein. Beitragszahlende, die ihre Rundfunkbeiträge per Überweisung oder Dauerauftrag entrichten, erhalten künftig einmalig ein Schreiben mit ihren persönlichen Zahlungsterminen. Regelmäßige Zahlungsaufforderungen per Post, umgangssprachlich auch Rechnung genannt, entfallen fortan. Die Umstellung auf die Einmalzahlungsaufforderung trägt zur Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit im Beitragseinzug bei.

 

Was ändert sich?

Mit der Einmalzahlungsaufforderung informiert der Beitragsservice einmalig über sämtliche Zahlungstermine, die für ein Beitragskonto innerhalb eines jeden Jahres anfallen. Dieser Zahlungsplan gilt auch in den Folgejahren fortlaufend, sofern sich am Verfahren nichts ändert. Eine erneute schriftliche Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Erst bei einer grundlegenden Änderung, beispielsweise der Beitragshöhe oder der Bankverbindung, erhalten Beitragszahlende wieder eine Benachrichtigung. Beitragszahlende sind somit selbst verantwortlich, die Zahlungstermine einzuhalten und für die fristgerechte Überweisung des Rundfunkbeitrags zu sorgen.

 

Individuelle Zahlungstermine im gesetzlichen Rhythmus

Die Mehrheit der Beitragszahlenden, die auf das neue Verfahren umgestellt werden, zahlt den Rundfunkbeitrag im gesetzlichen Zahlungsrhythmus. Dieser sieht vor, dass der Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Monat für jeweils drei Monate auf einmal zu entrichten ist – also 55,08 Euro alle drei Monate. Der Fälligkeitstermin liegt immer am 15. Kalendertag des mittleren Monats eines Dreimonatszeitraums.

Die individuellen Zahlungstermine richten sich nach dem Monat, in dem die Beitragspflicht beginnt – also dem Monat, in dem man erstmals Inhaber oder Inhaberin einer Wohnung ist. Der erste Zahlungstermin ist dann der 15. des darauffolgenden Monats. Alle weiteren Termine folgen jeweils im Abstand von drei Monaten.

Beispiel: Beginnt die Beitragspflicht im Januar, sind die Zahlungstermine der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Beginnt die Beitragspflicht in einem anderen Monat, verschieben sich die Termine entsprechend.

 

Vorauszahlungen auf Antrag möglich

Alternativ zum gesetzlichen Zahlungsrhythmus können verschiedene Arten der Vorauszahlung vereinbart werden:

  • Vierteljährlich im Voraus: zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober
  • Halbjährlich im Voraus: zum 1. Januar und 1. Juli
  • Jährlich im Voraus: zum 1. Januar

 

Empfehlung: SEPA-Lastschriftverfahren

Unabhängig davon empfiehlt der Beitragsservice das SEPA-Lastschriftverfahren als bequemste und sicherste Zahlungsweise. Damit werden die Rundfunkbeiträge automatisch eingezogen, Zahlungstermine können nicht versäumt werden und Änderungen wie Beitragsanpassungen oder neue Bankverbindungen werden automatisch berücksichtigt. Ein SEPA-Mandat kann jederzeit widerrufen werden. Alternativ kann auch ein Dauerauftrag zu den genannten Terminen sinnvoll sein – Änderungen wie eine Beitragsanpassung sind dann jedoch selbst vorzunehmen.

 

Kalendereinträge zur Unterstützung

Um die Einhaltung der Zahlungstermine zu erleichtern, bietet der Beitragsservice im Internet passende Kalendereinträge zum Download an. Die jeweils auf den eigenen Zahlungsrhythmus abgestimmten Termine können auch über einen QR-Code, der in der Einmalzahlungsaufforderung enthalten ist, direkt aufs Smartphone geladen werden.

 

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen finden Beitragszahlende im Pressebereich des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, wo ein Servicebeitrag Fragen zum neuen Verfahren beantwortet. Auch stehen dort ergänzende Materialien zum Herunterladen und Teilen bereit, ebenso wie ein kurzes Erklärvideo. Alles Wissenswerte sowie die Kalendereinträge zum Speichern auf dem Smartphone finden Beitragszahlende zudem unter rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderung.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Jonas Hammes

Servicekommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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