Beitragsservice stellt Jahresbericht 2025 vor: Rundfunkbeitragserträge leicht rückläufig, Entwicklung insgesamt stabil

  • Erträge aus dem Rundfunkbeitrag rund 20 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr
  • Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen nach Abschluss des bundesweiten Meldedatenabgleichs erneut leicht gesunken
  • Weniger säumige Beitragskonten; Rückgänge bei Mahnmaßnahmen und Vollstreckungsersuchen
  • Serviceniveau weiter gesteigert; neuer Internetauftritt bildet die Grundlage für den Ausbau der Online-Services zum Rundfunkbeitrag

Köln, 30.06.2026 – Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag lagen im Jahr 2025 bei 8,72 Milliarden Euro. Das sind rund 20 Millionen Euro weniger als im Vorjahr (2024: 8,74 Milliarden Euro): ein Minus von 0,22 Prozent. Insgesamt 8,56 Milliarden Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio. 164,5 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten.

Auch die Zahl der Beitragskonten sowie die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen gingen leicht zurück. Ende 2025 waren insgesamt 46.922.005 Beitragskonten beim Beitragsservice registriert: ein Rückgang um 0,15 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2024: 46.992.947). Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen sank um 0,18 Prozent auf 40.445.105 Wohnungen (2024: 40.516.173).

„Die rückläufige Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen beim Beitragseinzug war so erwartet worden und ist typisch für die letzte Phase des alle vier Jahre stattfindenden bundesweiten Meldedatenabgleichs, bei dem die Beitragsdaten mit den Melderegistern der Kommunen abgeglichen werden“, erklärt Bernd Roßkopf, Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Services beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. „Mit nennenswerten Veränderungen ist erst im Nachgang zum nächsten bundesweiten Meldedatenabgleich zu rechnen, den wir aktuell vorbereiten und ab Dezember 2026 durchführen werden“, so Roßkopf bei der heutigen Vorstellung des Jahresberichts 2025 des Beitragsservice in Köln.

 

Weniger Mahnverfahren, weniger Vollstreckungen

Auch bei Mahnungen und Vollstreckungen verzeichnete der Beitragsservice Rückgänge. So sank die Zahl der Beitragskonten, die sich zum 31. Dezember 2025 im Mahnverfahren befanden, auf rund 3,65 Millionen (2024: 3,73 Millionen). Die Zahl der Mahnmaßnahmen verringerte sich um knapp ein Fünftel und lag zum Jahresende bei 18,31 Millionen (2024: 22,73 Millionen), die Zahl der ausgebrachten Vollstreckungsersuchen fiel auf 1,39 Millionen (2024: 1,59 Millionen). Bereits 2024 war die Zahl offener Forderungsverfahren rückläufig. Der Rückgang liegt vor allem am Abschluss der Verfahren des letzten bundesweiten Meldedatenabgleichs. In den Folgejahren eines Abgleichs, in denen die Beitragspflicht für zahlreiche neue Wohnungen geklärt werden muss, steigt üblicherweise auch die Zahl der Mahnverfahren vorübergehend an. Nach Beendigung dieser Klärungsverfahren gehen auch die Fallzahlen im Mahnwesen wieder auf ihr übliches Niveau zurück.

 

Aufwendungen nahezu auf Vorjahresniveau 

Die Kosten für den Beitragseinzug beliefen sich im Berichtsjahr auf 191,4 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg von lediglich 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2024: 190,7 Millionen Euro) – trotz der allgemeinen Preissteigerung von durchschnittlich 2,2 Prozent. Auch der durchschnittliche finanzielle Aufwand pro Beitragskonto konnte mit 4,08 Euro nahezu auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden (2024: 4,06 Euro).

Hauptgrund für den Kostenanstieg waren höhere Personalaufwendungen aufgrund von Tarifsteigerungen sowie gestiegene Sozialversicherungsbeiträge. Senken konnte der Beitragsservice demgegenüber seine Ausgaben für Fremdleistungen in den Bereichen der externen schriftlichen und telefonischen Sachbearbeitung sowie für den Druck und Versand von Briefen.

 

Serviceniveau erneut gesteigert 

Das Serviceniveau konnte im Berichtsjahr weiter verbessert werden: Während die Zahl der schriftlichen Vorgänge um 6,7 Prozent und die Zahl der telefonischen Anfragen um 14,9 Prozent zurückgingen, gelang es, die Bearbeitungszeit von Anliegen der Beitragszahlenden erheblich zu verkürzen. So dauerte die Bearbeitung einer schriftlichen Anfrage vom Eingang bis zum Abschluss im Durchschnitt 9,2 Tage (2024: 14,6 Tage). Damit wurde sogar der Stand von vor dem letzten bundesweiten Meldedatenabgleich unterschritten (2022: 11,5 Tage).

Um Anliegen rund um den Rundfunkbeitrag zukünftig noch schneller und effizienter zu bearbeiten, setzt der Beitragsservice auf die weitere Digitalisierung des Kundenkontakts sowie die Automatisierung interner Abläufe. Ein wichtiger Meilenstein war diesbezüglich der Start des grundlegend modernisierten Internetauftritts rundfunkbeitrag.de im November 2025. Die neue technische Plattform bildet die Grundlage für den schrittweisen Ausbau der Online-Serviceangebote in den kommenden Jahren.

Eine erste konkrete Anwendung folgt bereits zum Jahresende: Die Klärungsschreiben, die im Rahmen des anstehenden, vierten bundesweiten Meldedatenabgleichs ab Dezember sukzessive an neue Wohnungsinhaberinnen und -inhaber versandt werden, können bequem online beantwortet werden.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Goran Goić

Leitung Unternehmenskommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

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Christian Gärtner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Jahresbericht 2025

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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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