Neues Sommersemester: Was Studierende und Auszubildende jetzt zum Rundfunkbeitrag wissen sollten

  • Pro Wohnung oder Wohngemeinschaft (WG) fällt ein Rundfunkbeitrag an; dazu muss eine Person die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt werden.
  • Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen.
  • Die Befreiung gilt nicht für Mitbewohnende; erst wenn alle Personen in einer Wohnung die Voraussetzungen erfüllen, ist eine Befreiung von der Beitragspflicht für die Wohnung möglich.
  • Die Beitragsnummer, über die die Zahlungen der Wohnung zugerechnet werden, ist an die Person gebunden, die die Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet hat; diese Nummer zieht mit der Person um.
  • Zieht die zahlende Person aus, muss eine der verbleibenden Personen die Wohnung selbst anmelden, um eine eigene Beitragsnummer für die weiteren Zahlungen zu erhalten.

Köln, 07.05.2026 – Mit dem Start ins Sommersemester beziehen viele Studierende eine neue Wohnung oder ziehen in eine Wohngemeinschaft. Auch für Auszubildende beginnt häufig ein neuer Lebensabschnitt. Spätestens dann stellt sich für viele die Frage: Wer zahlt den Rundfunkbeitrag – und wer kann sich befreien lassen?

 

Pro Wohnung ein Beitrag

Für jede Wohnung fällt einmal der Rundfunkbeitrag an – unabhängig von der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner oder davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind bzw. ob die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt werden.

Der Beitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Monat und wird jeweils für drei Monate auf einmal gezahlt (derzeit 55,08 Euro). Fällig ist die Zahlung zum 15. des mittleren Monats im Dreimonatszeitraum. Besonders einfach und zuverlässig ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift.

 

Schnell geklärt: Anmeldung und Rückmeldung online

Ob Zimmer im Studierendenwohnheim, Einzelwohnung oder Wohngemeinschaft: Eine Person muss die Wohnung beim Beitragsservice anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen. Sie erhält eine Beitragsnummer, über die die Zahlungen der Wohnung zugeordnet werden.

Weitere dort gemeldete Personen werden angeschrieben und müssen reagieren. Das geht unkompliziert: Wer in einer Wohnung lebt, in der bereits gezahlt wird, gibt die vorhandene Beitragsnummer sowie das zehnstellige Aktenzeichen aus dem Schreiben an – schnell und einfach online oder per beiliegendem Antwortbogen.

 

Befreiung für Bezieher/-innen von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe

Studierende mit BAföG sowie Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Dabei gilt: Die Befreiung gilt nur für die antragstellende Person (sowie ggf. Ehe- oder Lebenspartner/-innen und Kinder), nicht jedoch für andere Mitbewohnende. Erst wenn alle in einer Wohnung die Voraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung befreit werden.

 

Wichtig bei Umzug und WG-Wechsel

Gerade zum Semesterstart kommt es häufig zu Umzügen. Aufmerksamkeit ist geboten, wenn die Person, auf die die Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet ist, auszieht: Die Beitragsnummer ist personengebunden und wird beim Umzug mitgenommen.

Bleiben andere Personen in der Wohnung, muss eine von ihnen selbst die Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden, um eine eigene Beitragsnummer für die weiteren Zahlungen zu erhalten. Die Beitragsnummer der ausgezogenen Person sollte keinesfalls weiter genutzt werden, da Zahlungen sonst deren neuer Adresse zugeordnet werden, während für die eigene Wohnung Zahlungsrückstände entstehen.

Wer umzieht, sollte außerdem daran denken, dem Beitragsservice die neue Adresse mitzuteilen oder die bisherige Wohnung abzumelden, wenn er oder sie in eine Wohnung zieht, in der bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird.

 

Service, der weiterhilft und sich teilen lässt

Welche Regelungen gelten bei Auslandssemestern? Was passiert bei Untervermietung? Und wann kann eine Wohnung abgemeldet werden?

Antworten liefert ein aktueller Servicebeitrag des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dort werden die wichtigsten Regeln verständlich erklärt – auch per Video und mehrsprachige Infomaterialien, die sich einfach teilen lassen.

 

Angebot für Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen

Hochschulen, Studierendenvertretungen, Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe, die auf ihren Kanälen informieren möchten, können kostenfreie Informationsmaterialien anfordern. Die Anfrage ist unkompliziert über den Pressekontakt des Beitragsservice möglich.

Weitere Informationen unter rundfunkbeitrag.de/studierende.

Über uns

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten.

Pressekontakt

 

Jonas Hammes

Servicekommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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