Semesterstart und Ausbildungsbeginn: Was müssen junge Menschen zum Rundfunkbeitrag wissen?

  • Pro Wohnung oder Wohngemeinschaft muss in Deutschland eine Person ein Beitragskonto beim Beitragsservice eröffnen und den Rundfunkbeitrag zahlen.
  • Der Rundfunkbeitrag fällt unabhängig von der Anzahl der Personen, die in einer Wohnung wohnen, an. Es spielt auch keine Rolle, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht.
  • Eine Person, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen. Die Befreiung gilt jedoch nicht für die Mitbewohnenden.
  • Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.

Köln, 18.09.2024 – Der Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung stellt für junge Menschen einen entscheidenden ersten Schritt in Richtung Selbstständigkeit dar. Mit der ersten eigenen Wohnung kommen viele von ihnen auch erstmalig mit dem Rundfunkbeitrag in Berührung. Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 das Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Welche Regeln beispielsweise für Wohngemeinschaften oder beim Bezug von BAföG gelten, erklärt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in einem ausführlichen Servicebeitrag und unter rundfunkbeitrag.de/studierende.

 

Eine Wohnung – ein Beitrag

Pro Wohnung fällt monatlich ein Rundfunkbeitrag von aktuell 18,36 Euro an. Zu zahlen sind grundsätzlich immer drei Monatsbeiträge auf einmal, jeweils zum 15. des mittleren Monats im Beitragszeitraum – also derzeit 55,08 Euro.

Unerheblich ist dabei, wie viele Personen in einer Wohnung leben und ob und wie viele Empfangsgeräte – dazu gehören nicht nur TV und Radio, sondern auch Computer, Smartphones etc. – vorhanden sind. Pro Wohnung muss eine Person stellvertretend für die übrigen Mitbewohnenden die Wohnung anmelden und die regelmäßigen Zahlungen leisten.

 

Wohnung schnell und einfach online anmelden

Am schnellsten und einfachsten kann man die eigene Wohnung online anmelden. Die gemeldete Person erhält eine , unter der fortan die regelmäßigen Zahlungen erfolgen. Am einfachsten und sichersten geht dies übrigens im SEPA-Lastschriftverfahren.

Anhand der behördlich übermittelten Meldedaten wird der Beitragsservice im Folgenden auch die übrigen Mitbewohnenden anschreiben und zu ihrer Beitragspflicht befragen. Ist bereits eine Person in der Wohnung angemeldet, können die anderen deren Beitragsnummer angeben und müssen nicht zusätzlich zahlen. Die Anfrage kann man mit dem Antwortbogen, der den Schreiben beiliegt, oder unkompliziert online beantworten.

 

Vorsicht bei Umzügen

Aufmerksamkeit ist geboten, wenn Mitbewohnende aus der Wohnung ausziehen. Da die personenbezogene Beitragsnummer nicht übertragbar ist, nimmt sie die innehabende Person bei ihrem Umzug mit. Eine andere Person muss dann beim Beitragsservice die Wohnung anmelden. Die umgezogene Person hingegen kann die Adressänderung für den neuen Wohnsitz vornehmen oder die bisherige Wohnung abmelden, wenn sie für den neuen Wohnsitz eine bereits vorhandene Beitragsnummer angibt.

 

Befreiung bei Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe möglich

Bei Bezug von Sozialleistungen wie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe kann grundsätzlich ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gestellt werden. Eine Befreiung gilt zwar für die Person, mit der Antragstellende in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben, jedoch nicht für Mitbewohnende. Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.

 

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Teilen

Wann kann eine Wohnung abgemeldet werden? Was gilt es bei einem Auslandssemester zu beachten und welche Regeln gelten, wenn man die Wohnung währenddessen untervermietet? Bei diesen Fragen schafft nicht nur der Servicebeitrag Klarheit. Auch ergänzende Infomaterialien in Deutsch und Englisch erklären die wichtigsten Regeln visuell und leicht verständlich aufbereitet. Die Materialien können kostenfrei heruntergeladen und mit anderen Interessierten geteilt werden.

 

Zusätzlicher Service für Stakeholder

Für interessierte Organisationen, Ämter und Einrichtungen im direkten Kontakt mit Studierenden und Auszubildenden hält der Beitragsservice zudem einen besonderen Service bereit. Neben den im Newsroom angebotenen Inhalten können interessierte Ansprechpersonen in den Universitäten, Hochschulen, Studierenden- und Auszubildendenvertretungen, Allgemeinen Studierendenausschüssen und Medien ergänzende Materialien anfragen, mit denen mühelos Beiträge für die eigenen Informationskanäle erstellt werden können. Eine Anfrage ist einfach über den Pressekontakt möglich. Der Service ist kostenfrei.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Jonas Hammes

Servicekommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

Der Beitragsservice verwendet Matomo zur Analyse des Nutzerverhaltens, um den Internetauftritt zu optimieren und das Nutzungserlebnis zu verbessern. Hierfür werden auf Ihrem Gerät Analyse-Cookies mit einer pseudonymen Kennung gespeichert. Ihre IP-Adresse wird sofort gekürzt, die Daten bleiben ausschließlich auf den Servern des Beitragsservice. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, diese können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen, auch zu den eingesetzten Cookies, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.