Beitragsservice überzeugt erneut als familienfreundlicher und attraktiver Arbeitgeber

  • Der Beitragsservice wurde wiederholt als familienfreundlicher Arbeitgeber und Top-Arbeitgeber zertifiziert.
  • Beide Auszeichnungen wurden auf Basis einer repräsentativen Mitarbeitendenbefragung und eines HR-Audits mit der Bestnote „sehr gut“ vergeben.
  • Das Unternehmen stärkt damit seine Position als attraktiver, chancengerechter und familienorientierter Arbeitgeber.

Köln, 19.12.2025 – Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat seine hohe Arbeitgeberqualität erneut unter Beweis gestellt: Bei der turnusmäßigen Rezertifizierung durch das Deutsche Institut für Qualitätsstandards und -prüfung (DIQP) erhielt das Unternehmen sowohl in der Kategorie „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ als auch als „Top-Arbeitgeber“ jeweils die Bestnote „sehr gut“.

Die Auszeichnungen bestätigen das kontinuierliche Engagement des Beitragsservice, ein Umfeld zu schaffen, das Flexibilität, Chancengleichheit und berufliche Entwicklung mit den Anforderungen des privaten Lebens in Einklang bringt. Bereits im Jahr 2024 hatte der Beitragsservice die Zertifizierungen erfolgreich erlangt und konnte nun seine hohen Standards erneut bestätigen.

 

Repräsentative Mitarbeitendenbefragung und HR-Interview als Grundlage

Grundlage beider Auszeichnungen ist ein ganzheitliches Bewertungsverfahren des DIQP. Das Audit kombiniert die Ergebnisse einer anonymen, repräsentativen Online-Befragung der Mitarbeitenden mit einem strukturierten HR-Interview und gewichtet beide Elemente zu gleichen Teilen.

Im Rahmen der Mitarbeitendenbefragung wurden unter anderem Einschätzungen zu Zufriedenheit, Weiterempfehlung, Familienfreundlichkeit, Führung, Arbeitsorganisation und Arbeitgeberleistungen erhoben. Das HR-Interview beleuchtet ergänzend Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kommunikationskultur, Führungsverständnis, New Work, Employer Branding sowie konkrete Maßnahmen und Angebote des Arbeitgebers.

„Das überzeugende Ergebnis unterstreicht unseren Anspruch, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aktiv fördert. Besonders wertvoll ist für uns, dass die Zertifizierung maßgeblich auf den Rückmeldungen unserer Mitarbeitenden basiert“, erklären Tanja Beiser und Cora Mogk vom Diversity Management des Beitragsservice.

 

Attraktivität für Beschäftigte und Bewerbende sichtbar machen

Die beiden Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ und „Top-Arbeitgeber“ werden auch auf dem Karriereportal des Beitragsservice sichtbar sein. Sie dienen potenziellen Bewerbenden ebenso wie bestehenden Beschäftigten als Orientierung und machen deutlich, wofür der Beitragsservice steht: für ein modernes Arbeitsumfeld, das berufliche Perspektiven, persönliche Lebensphasen und individuelle Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt.

Mit der erneuten Auszeichnung positioniert sich der Beitragsservice nachhaltig als attraktiver Arbeitgeber in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

Der Beitragsservice verwendet Matomo zur Analyse des Nutzerverhaltens, um den Internetauftritt zu optimieren und das Nutzungserlebnis zu verbessern. Hierfür werden auf Ihrem Gerät Analyse-Cookies mit einer pseudonymen Kennung gespeichert. Ihre IP-Adresse wird sofort gekürzt, die Daten bleiben ausschließlich auf den Servern des Beitragsservice. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, diese können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen, auch zu den eingesetzten Cookies, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.