Erneut betrügerische E-Mails im Namen der Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH

April 2020

Wieder­holt sind ver­meint­lich im Namen der Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH be­trügerische E-Mails im Umlauf. In den E-Mails wird vor­gegeben, rück­ständige Rund­funk­beiträge ein­zu­treiben. Es handelt sich dabei um Fälschungen! Die E-Mails stammen weder vom Beitrags­service noch von der Firma Infoscore Forderungs­management GmbH.

Bitte klicken Sie generell keine Links in solchen E-Mails an – es könnte sich Schad­software da­hinter ver­bergen!

Die E-Mails richten sich bis­lang vor­nehmlich an nicht private Beitragszahler, also Unter­nehmen, Institutionen oder Ein­richtungen des Ge­mein­wohls. Als Auf­trag­geber wird Firma ARD ZDF und Deutsch­land­radio ZDF Deutsches Fernsehen 50100 Mainz Deutschland genannt.

Es wird eine offene Gesamt­forderung von 5,86 Euro an­ge­mahnt und an­gekündigt, diese Forderung bei Nicht­zahlung zur gerichtlichen Durch­setzung weiter­zureichen.

So können die gefälschten E-Mails aussehen.

Folgende Punkte können beim Er­kennen solch einer Fälschung hilf­reich sein:

  • Die An­rede erfolgt allgemein und un­personalisiert mit Sehr geehrter Kunde, eine wird nicht angegeben.
  • Absender-Adressen enden zum Beispiel auf arriankorko.com oder marsello.com
  • Der Absendername innerhalb der E-Mail ist nicht gleichlautend: oben Infoscore Forderungsmanagement GmbH, am Ende Inkasso Forderungsmanagement GmbH.

Hinweis: Bereits im Januar 2020 hat es ähnliche Betrugsmails im Namen der Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH gegeben.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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