Wiederholt gefälschte E-Mails mit Viren

August 2017

Immer wieder kommt es vor, dass gefälschte E-Mails im Umlauf sind, in denen der Name des Beitragsservice missbräuchlich verwendet wird, um Schadsoftware zu verbreiten. Als Absender ist der Beitragsservice in Verbindung mit verschiedenen möglichen E-Mail-Adressen angegeben. Bitte öffnen Sie zu keinem Zeitpunkt solche oder ähnliche Mails, die unter dem Betreff „Zahlungsaufforderung“ zum Beispiel vermeintliche Mahnungen beinhalten.

Bitte beachten Sie: Der Beitrags­service hat zu keinem Zeit­punkt derartige Mails versendet.

So können gefälschte E-Mails aussehen: Unter dem Betreff „Zahlungsaufforderung“ wird beispielsweise ein vermeintliches Mahnschreiben versendet und vorgegeben, der Empfänger habe einen Zahlungsrückstand beim Beitragsservice. Es wird zur Zahlung der Summe aufgefordert und mitunter auch eine Frist gesetzt. Es hat auch Fälle gegeben, in denen zur Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren aufgefordert wurde.

Von der Aufmachung und Formulierung ähneln die Schreiben stark realen Briefen des Beitragsservice. Davon abgesehen, dass der Beitragsservice in dieser Form nicht per E-Mail mit seinen Kunden kommuniziert, kann es aber auch Abweichungen geben, an denen man die Fälschungen erkennen kann.
 

  • Es handelt sich nicht um Text, sondern um ein klickbares Bild, das in der E-Mail hinterlegt wurde. Klickt man einen Teil der E-Mail an, startet sofort ein Download, der eine Schad­software beinhaltet.
  • Es gibt keinen Brief­kopf mit Adress­block, und Kontakt­angaben oben rechts, wie auf Schreiben des Beitrags­service üblich.
  • Die Anrede erfolgt allgemein und unpersonalisiert mit Sehr geehrte Damen und Herren.
  • Besonders trickreich: Die Betrüger weisen darauf hin, dass sich wichtige Daten wie die Beitrags­nummer im verlinkten Dokument verbergen und versuchen so erst recht, den Empfänger zum Download zu bewegen.

Bitte löschen Sie derartige Mails am besten direkt und klicken Sie nicht in die Mail. Falls Sie die Datei doch versehentlich heruntergeladen haben, sollten Sie die Datei aber auf gar keinen Fall öffnen oder ausführen.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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