Betrügerische E-Mails: Ankündigung der Zwangsvollstreckung

Mai 2019

Aktuell werden im Namen des Beitrags­service betrü­gerische E-Mails mit der Ankün­digung der Zwangs­voll­streckung versendet.  Als Absender ist der Beitrags­service unter verschie­denen E-Mail-Adressen angegeben. Bitte öffnen Sie zu keiner Zeit solche oder ähnliche E-Mails – es handelt sich dabei um Fälschungen, die möglicherweise Viren enthalten!

Bitte beachten Sie: Der Beitrags­service hat zu keinem Zeit­punkt derartige E-Mails versendet!

Der Betreff der E-Mails lautet Ankün­digung der Zwangs­voll­streckung. Unter An­drohung einer Zwangs­voll­streckung wird die Zahlung von 161,00 Euro an­gemahnt. Um die Voll­streckung abzu­wenden, wird der Empfänger aufgefordert, den Betrag innerhalb von fünf Tagen zu zahlen oder ein SEPA-Last­schrift­mandat zu erteilen. Wieder­holt wird auf­gefordert, das Antwort­schreiben im Anhang zu beachten und daraus Informa­tionen zu entnehmen.

Bitte öffnen Sie auf keinen Fall die Word-Datei im Anhang, laden Sie die Datei nicht herunter oder führen sie aus! Es könnte sich um Viren oder Schad­software handeln.

So können die gefälschten E-Mails aus­sehen: Die grafische Gestaltung der E-Mail ist an die Seite rundfunkbeitrag.de angelehnt und wirkt äußerst professionell. Die Formulierung ähnelt stark realen Schreiben des Beitragsservice.

Folgende Punkte können beim Erkennen einer Fälschung hilfreich sein:

  • Die Anrede erfolgt allgemein und unpersonalisiert mit Sehr geehrte Damen und Herren, eine wird nicht angegeben.
  • Besonders trickreich: Die Betrüger weisen darauf hin, dass sich wichtige Daten wie die Beitragsnummer im verlinkten Word-Dokument verbergen und versuchen so erst recht, den Empfänger zum Download des Anhangs zu bewegen.
  • Im Anhang befindet sich eine Word-Datei namens Mahnbescheid.doc.
  • Mögliche Absender sind: mahnung@beitragsservice-de.com, mahnung@rundfunkbeitrag-deutschland.de, mahnung@beitragsservice-deutschland.com.
Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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