Aktuell werden per E-Mail gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen des Beitragsservice versendet. Sie enthalten Zahlungstermine als Kalendereinträge. Die Betrüger werben mit Ersparnis bei Vorauszahlung und fordern dazu auf, das Geld per Echtzeit-Überweisung zu zahlen, um zusätzlichen Druck aufzubauen. Diese E-Mails stammen nicht vom Beitragsservice. Wenn Sie eine solche Mail erhalten, sollten Sie auf keinen Fall Geld überweisen.
Der Beitragsservice verschickt keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail.
In den E-Mails wird angegeben, der Beitragsservice stelle die postalischen Zahlungsmitteilungen künftig auf den digitalen E-Mail-Versand um. Weiterhin heißt es dort, dass die bisherigen festen Zahlungstermine „angepasst werden“. Damit ähneln die E-Mails echten Schreiben des Beitragsservice zur Einmalzahlungsaufforderung. Zusätzlich werden Kalendereinträge als .ics-Datei mitgeschickt. Auch solche Kalenderdateien bietet der Beitragsservice tatsächlich zum Download an – dies nutzen die Betrüger, um Seriosität zu vermitteln. Laden Sie die Dateien nicht herunter: Sie könnten Schadsoftware enthalten oder für Phishing genutzt werden.
Bitte leisten Sie keine Zahlungen auf Basis solcher gefälschten E-Mails. Der Beitragsservice fordert Sie nicht per E-Mail zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen auf und bietet auch keine Vergünstigungen bei Vorauszahlungen.
Sie werden nicht persönlich angesprochen, sondern mit „Sehr geehrte Damen und Herren“.
Bei Vorauszahlung wird mit Preisvorteilen bzw. Ersparnis geworben: 95,00 Euro statt 110,16 Euro bei halbjährlicher Zahlung und 175,00 Euro statt 220,32 Euro bei jährlicher Zahlung. Derartige Vergünstigungen bietet der Beitragsservice nicht an.
Die angegebene Bankverbindung nutzt der Beitragsservice nicht. Sehen Sie nach, welche Bankverbindungen für den Beitragsservice gelten.
Die E-Mails im Namen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kommen zum Beispiel vom Absender acuityscheduling.com. Sie enthalten feste Zahlungstermine als Kalendereinträge zum Download.
Es wird ein veraltetes Logo des Beitragsservice genutzt.
Das 10- oder 15-stellige Aktenzeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwortbögen rechts neben der Anschrift.
Beitragsnummer
Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details
Beitreibung
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.
Beschäftigte in Unternehmen
Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details
Betriebsstätte von Einrichtungen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Betriebsstätte Unternehmen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Festsetzungsbescheid
Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Inhaber
Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.
Kraftfahrzeuge in Unternehmen
Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details
Pfändungsfreigrenze
Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.
Pfändungsschutzkonto
Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.
Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.
Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.
QR-Code
Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.
SEPA
Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details
Wohnung
Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.
Zählweise A
Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.
Zählweise B
Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5, - von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und - von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0
gezählt und eingetragen.
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