Gefälschte E-Mails des Beitragsservice mit Virus im Umlauf

Januar/Februar 2017

Aktuell befinden sich gefälschte E-Mails im Umlauf, die im Anhang vermutlich einen Virus enthalten. Durch das Öffnen des Anhangs würde sich die Schad­software auf dem Computer ausbreiten. Bitte öffnen Sie daher keine Mails, die unter dem Betreff Zahlungsumstellung oder SEPA-Umstellung vermeintlich vom Beitrags­service versendet wurden. Als Absender kann Beitrags­service in Verbindung mit der E-Mail-Adresse info@beitragsservice.de oder no-reply@beitragsservice.de hinterlegt sein.


 

Achtung - Update:

Die schädlichen E-Mails werden offenbar kontinuierlich weiter­entwickelt. Seit Februar häufen sich neu aufgetretene Fälle, in denen die E-Mails ohne Anhang verschickt werden. Stattdessen gibt es unter dem leicht abgeänderten Text einen Button Dokument abrufen. Bitte klicken Sie auf gar keinen Fall auf diesen Button, da Sie hiermit den Virus herunterladen.

Weiterhin tragen die neuen Mails häufiger den Betreff SEPA-Umstellung. Es werden auch E-Mails mit beliebigen Namen im Absender verschickt, wie g.-merkel@online.de oder erich0607@online.de.

Die E-Mails werden offenbar auch mit persönlicher Anrede verschickt. Statt einem anonymen Sehr geehrte Damen und Herren ist es also durchaus möglich, dass Sie mit Vor- und Nachnamen angesprochen werden. Dies macht ein Erkennen der E-Mail als Fälschung noch schwieriger.

Gegenüberstellung: Neue und alte Version der gefährlichen E-Mail.

Diese Art der Verbraucher­täuschung ist besonders perfide, da die Fälschung auf den ersten Blick nur schwer erkennbar ist. Sie trägt das Logo des Beitrags­service und ihr Text enthält keine offenkundigen Rechtschreib- oder grammatikalischen Fehler. Mit dem Hinweis, dass bei Nichtreaktion eine zwangsweise Umstellung und damit eine Umstellungs­gebühr von 75 Euro (in den neuen E-Mails 30 Euro) fällig werden, wird der Empfänger noch zusätzlich unter Druck gesetzt.

Fakt ist aber: Der Beitrags­service hat zu keinem Zeitpunkt derartige E-Mails versendet. Es handelt sich hierbei um Spam, für den der Name des Beitrags­service missbraucht wird.

Bitte beachten Sie:

  • Der Beitrags­service kommuniziert in der Regel nicht aktiv per E-Mail mit Verbrauchern und sendet grundsätzlich keine unpersonalisierten flächen­deckenden E-Mails zur Kommunikation neuer Sachverhalte oder Informationen.
  • Der Beitragsservice verschickt in der Regel keine Anhänge per E-Mail.
  • Es gibt keine Gesetzesänderung zur verpflichtenden Zahlung per SEPA-Lastschrift. Im Gegenteil: Weiterhin sind die anderen Zahlungsmöglichkeiten Einzelüberweisung und Dauerauftrag möglich.

Die genannte Absenderadresse info@beitragsservice.de ist abgeschaltet und wird weder zum Empfang noch zum Versand von E-Mails des Beitragsservice genutzt.

Wir empfehlen Ihnen, die E-Mails direkt zu löschen. Bitte öffnen Sie auf gar keinen Fall eventuelle Anhänge und klicken Sie nicht in die Mail.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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