Betrügerische E-Mails zum Thema „Rückerstattung“

Juli 2025

Immer wieder kommt es vor, dass gefälschte E-Mails im Umlauf sind, in denen der Name des Bei­trags­service miss­bräuchlich ver­wendet wird, um Schad­soft­ware zu ver­breiten so­wie an die Konto- be­ziehungs­weise Kredit­karten­daten der An­ge­schriebenen zu ge­langen. Aktuell werden ver­mehrt be­trügerische E-Mails ver­sendet, in denen unter dem Titel "Rück­erstattungs­be­nachrichtigung" oder ähnlichem Be­treff eine Er­stattung für an­geblich zu viel ge­zahlte "Rund­funk­gebühren" in Aus­sicht ge­stellt wird. Diese E-Mails kommen nicht vom Bei­trags­service, es han­delt sich hier­bei ver­mutlich um Phishing-Ver­suche. Bitte klicken Sie nicht auf den Link in der E-Mail und geben Sie keine Daten ein!

Es handelt sich bei diesen Schreiben um Fälschungen! Bitte be­achten Sie: Der Beitrags­service ver­sendet zu keinem Zeit­punkt derartige E-Mails.

Unter dem Betreff "Rück­er­stattungs­be­nachrichtigung" oder ähnlichen Über­schriften wird ein ver­meint­liches Er­stattungs­schreiben ver­sendet und vor­gegeben, die an­ge­schriebene Per­son hätte an­geblich „An­spruch auf eine Rück­er­stattung von Rund­funk­ge­bühren“. Um die Rück­er­stattung ab­­wickeln zu können, wird die an­ge­schriebene Per­son auf­ge­fordert, auf einen Link oder Button, der in dem Schreiben ent­halten ist, zu klicken und den An­weisungen zu folgen. Bitte klicken Sie nicht auf solche Links! 

 

In der aktuellen Variante wird

  • eine hohe Rück­er­stattung (560 EUR) in Aus­sicht gestellt
  • auf­ge­fordert über einen Code einen Link an­zu­klicken, um den Rück­zah­lungs­prozess für eine angeb­liche Über­wei­sung auf die Kredit­karte zu starten
  • als Kontakt­möglich­keit bei Fragen die E-Mail-Adresse impressum@rundfunkbeitrag.de und die allge­meine Service-Nummer +49 1806 999 555 10 an­ge­geben. Diese Kontakt­daten ge­hören tat­säch­lich zum Beitrags­service und sollen Ver­trauen auf­bauen.

Von der Auf­machung und For­mulierung ver­suchen die Schreiben, realen Briefen des Bei­trags­service zu ähneln. In manchen Fällen wird über For­mulierungen wie "Handeln Sie jetzt" oder aggressives Erinnern versucht, Druck aus­zu­üben oder Dring­lich­keit zu signali­sieren, in der aktuellen Fälschung ist dies nicht der Fall.

 

Folgende Punkte können beim Er­kennen einer Fälschung hilf­reich sein, müssen aber nicht oder nicht alle zu­treffend sein. Kriminelle ändern ihre Maschen ständig, wes­halb auch bei Ab­weichungen von den hier auf­ge­führten Punkten Vor­sicht ge­boten ist: 

  • Die Ab­sender nutzen oftmals kryptische E-Mail-Adressen aus schein­bar zu­fällig zusammen­ge­setzten Buch­staben. Prüfen Sie da­her die Ab­sender­adresse ge­nau, auch wenn unter Ab­sender "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" steht.
  • An­ders als in den echten Schreiben des Beitrags­service erfolgt die An­rede all­gemein und un­personalisiert mit "Sehr geehrter Kunde" oder "Sehr geehrte Damen und Herren", manch­mal wird auch nur die E-Mail-Adresse an­stelle eines Namens eingesetzt.
  • Anders als in den Schreiben des Beitrags­service wird keine Beitrags­nummer an­gegeben.
  • In einigen An­schreiben ist von zu viel ge­zahlten Rund­funk­gebühren die Rede. Bereits seit dem Jahr 2013 werden jedoch Rund­funkbeiträge erhoben.
  • Für die ver­meint­liche Rück­er­stattung wird man mit­unter auf­ge­fordert, seine Kredit­karten­daten an­zu­geben, in­klusive der ge­heimen CVV. Der Bei­trags­service führt grund­sätzlich keine Er­stattungen via Kredit­karte durch und fragt auch keine Kredit­karten­daten ab.
  • In manchen Fällen wird eine Kontakt­adresse support@beitragsservice.de an­ge­geben. Diese E-Mail-Adresse gibt es nicht.

Bitte löschen Sie derartige E-Mails am besten direkt und klicken Sie nicht auf die ent­haltenen Links. Der Bei­trags­service kommuniziert nicht in dieser Form per E-Mail mit den Beitrags­zahlenden.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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