Betrügerische Schreiben in Norddeutschland im Umlauf
März 2019
Im Raum Bremen/Bremerhaven sind aktuell betrügerische Schreiben in Form gefälschter Zahlungsaufforderungen im Umlauf. Darin wird aufgefordert, den Rundfunkbeitrag im Voraus zu bezahlen. Die Schreiben sind mit Gebühren-/Beitragsbescheid übertitelt und sehen echten Schreiben des Beitragsservice zum Verwechseln ähnlich. Als Absender werden Norddeutscher Rundfunk und ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice angegeben.
Es handelt sich bei diesen Schreiben um Fälschungen! Der Beitragsservice und der NDR haben zu keinem Zeitpunkt derartige Briefe versendet.
So erkennen Sie die Fälschungen:
Der Beitragsservice adressiert seine Schreiben grundsätzlich nicht pauschal An die Bewohner des Hauses, sondern schreibt Sie immer konkret mit Namen an.
Überprüfen Sie die : Die Nummer auf den Fälschungen stimmt nicht mit Ihrer persönlichen Beitragsnummer überein.
Der Rundfunkbeitrag ist quartalsweise zu zahlen – der Beitragsservice rechnet nicht auf monatlicher Basis ab, wie es in den Fälschungen der Fall ist.
Das Schreiben enthält einige Fehler, beispielsweise im voraus oder da wir ein Fehler in unserem Buchungssystem haben.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird vom Beitragsservice nicht auf Briefen kommuniziert.
Die angegebene Bankverbindung führt zu einem Konto der Fidor Bank München. Diese Bankverbindung nutzt der Beitragsservice nicht.
Der Beitragsservice hat bereits Strafanzeige erstattet.
Haben Sie eine gefälschte Rechnung erhalten, sollten Sie auf keinen Fall Geld überweisen.
Eine Teilnahme am Lastschriftverfahren bietet darüber hinaus die größte Sicherheit. Sie zahlen den Rundfunkbeitrag dann bequem per Bankeinzug.
Aktenzeichen
Das 10- oder 15-stellige Aktenzeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwortbögen rechts neben der Anschrift.
Beitragsnummer
Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details
Beitreibung
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.
Beschäftigte in Unternehmen
Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details
Betriebsstätte von Einrichtungen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Betriebsstätte Unternehmen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Festsetzungsbescheid
Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Inhaber
Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.
Kraftfahrzeuge in Unternehmen
Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details
QR-Code
Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.
SEPA
Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details
Wohnung
Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.
Zählweise A
Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.
Zählweise B
Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5, - von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und - von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0
gezählt und eingetragen.
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