Warum wird ab August 2021 ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat erhoben?
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Höhe von 18,36 Euro erfolgt auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 (Az.1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20).
Nachdem die von der KEF empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro im Dezember 2020 an der Absage der Abstimmung im Landtag von Sachsen-Anhalt gescheitert war, hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 der Beschwerde stattgegeben und angeordnet, dass der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro angepasst wird. Dies gilt bis zu einer staatsvertraglichen Neuregelung durch den Gesetzgeber.
Ab August 2021 wird somit erstmals der angepasste Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro erhoben.
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