August 2021
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. Juli 2021, der am 5. August 2021 verkündet wurde, festgestellt, dass das Land Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt hat, als es im Dezember 2020 keine Beschlussfassung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag im Landtag herbeigeführt hat. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Verfassungsrichter haben der Beschwerde stattgegeben und nun angeordnet, dass der Rundfunkbeitrag ab 20. Juli 2021 auf 18,36 Euro erhöht wird. Dies gilt bis zu einer staatsvertraglichen Neuregelung durch den Gesetzgeber.