Informationen zu Nebenwohnungen

Inhaber von Neben­wohnungen können sich unter bestimmten Voraus­setzungen von der Rundfunk­beitragspflicht für ihre Neben­wohnungen befreien lassen. Für wen gilt die Be­freiung? Wie stelle ich einen An­trag? Was für Nach­weise werden benötigt? Hier finden Sie Ant­worten auf die häufigsten Fragen.

Was gilt als Nebenwohnung?

Als Neben­wohnungen gelten jene , unter denen der je­weilige In­haber melde­recht­lich mit Neben­wohnsitz ge­meldet ist. Das gilt auch für Ferien­wohnungen, Garten­lauben und Datschen außer­halb von Klein­garten­anlagen.

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Auf welcher Grundlage können sich Inhaber von Nebenwohnungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen?

Grund­lage für die Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für eine Neben­wohnung sind die Regelungen des 23. Rund­funk­änderungs­staats­vertrags, die am 1. Juni 2020 in Kraft getreten sind. Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht unter anderem festgelegt, dass In­haber von Neben­wohnungen den Rund­funk­beitrag nicht doppelt zahlen müssen und eine gesetzliche Neu­regelung gefordert.

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Wer kann einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für seine Nebenwohnungen stellen?

Per­sonen, die be­reits nach­weislich den Rund­funk­beitrag für ihre Haupt­wohnung zahlen, sind auf Antrag von der Beitrags­pflicht für ihre Neben­wohnungen zu befreien.

Ebenso können auch deren Ehe­partner beziehungs­weise ein­ge­tragene Lebens­partner eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für ihre Neben­wohnungen be­antragen. Voraus­setzung ist, dass der Partner den Rund­funk­beitrag für die gemeinsame Haupt­wohnung ent­richtet.

Sonstige voll­jährige Mit­bewohner in der Neben­wohnung sind ver­pflichtet, sich beim Beitrags­service zu melden, damit ihre Beitrags­pflicht ge­prüft werden kann.

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Ab wann gilt die Befreiung?

Die Be­freiung beginnt grund­sätzlich ab dem Monat der Antrag­stellung beziehungs­weise bis zu drei Monate vor diesem Zeit­punkt, sofern die Be­freiungs­voraus­setzungen – zum Bei­spiel der Ein­zug in eine Neben­wohnung – während dieser Zeit ein­ge­treten sind. Dazu muss der An­trag innerhalb von drei Monaten nach Vor­liegen der Voraus­setzungen ge­stellt werden. Wird der An­trag später ge­stellt, er­folgt die Befreiung nicht ab dem Monat des Ein­zugs, sondern erst ab dem Monat der Antrag­stellung.

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Was muss man tun, wenn über den Befreiungsantrag für eine Nebenwohnung noch nicht entschieden wurde?

Inhaber von Neben­wohnungen, die bereits einen Befreiungs­antrag für ihre Neben­wohnung ge­stellt haben, über den noch nicht ent­schieden wurde, müssen sich nicht er­neut an den Beitrags­service wenden. Auch wenn die Bearbeitung wegen des hohen Vorgangsauf­kommens aktuell etwas länger dauern kann, entsteht dadurch nieman­dem ein Nachteil. Eventuell zu viel gezahlte Bei­träge werden zurück­er­stattet oder ver­rechnet. Für die ent­standene Ver­zögerung bitten wir um Ver­ständnis.

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Wie stellt man einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen?

Die Befreiung von der Rundfunk­beitrags­pflicht für Neben­wohnungen müssen In­haber von Neben­wohnungen schrift­lich beim Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio be­antragen. Ehe­partner beziehungs­weise ein­ge­tragene Lebens­partner können den Be­freiungs­antrag auch gemeinsam stellen. Eine tele­fonische Antrag­stellung ist nicht mög­lich.

Der Beitrags­service stellt auf rundfunkbeitrag.de ein Antragsformular zur Verfügung, mit dem Inhaber von Neben­wohnungen eine Befreiung von der Rundfunk­beitragspflicht für ihre Neben­wohnungen be­antragen können.

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Welche Nachweise sind nötig, um sich von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung befreien zu lassen?

Neben dem aus­gefüllten und unter­schriebenen Antrags­formular ist als Nach­weis ent­weder eine Melde­be­scheini­gung ein­zu­reichen, aus der die melde­recht­liche An­mel­dung der Haupt­wohnung und der Neben­wohnungen sowie das je­weilige Einzugs­datum her­vor­gehen, oder ein Zweit­wohnungs­steuer­be­scheid er­forder­lich.

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Welche Regelungen gelten für Ferienwohnungen und Gartenlauben?

Bürger, die außer für ihre Haupt­wohnung auch für ihren Neben­wohnsitz in einer Ferien­wohnung, einer Garten­laube oder einer Datsche außer­halb von Klein­garten­anlagen Rund­funk­beiträge zahlen, können eine Befreiung von der Rundfunk­beitrags­pflicht für diese Neben­wohnungen be­antragen.

Für Ferien­wohnungen, die an Gäste ver­mietet werden, gelten die Regelungen für Anbieter von Hotel- und Gästezimmern oder Ferienwohnungen.

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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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