Nutzen Sie dieses Online-Formular, wenn Sie mit der Zahlung Ihrer Rundfunkbeiträge im Rückstand sind.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren:
- Die angegebene monatliche Rate steht in einem angemessenen Verhältnis zum Zahlungsrückstand.
- Es gab noch keine Ratenzahlungsvereinbarungen, die nicht eingehalten wurden.
- Es wird noch keine Vollstreckung von der Vollstreckungsbehörde oder dem Gerichtsvollzieher durchgeführt.
Die Rate ist jeden Monat fällig. Zu der monatlich vereinbarten Rate kommt alle drei Monate bei der Fälligkeit der laufende Rundfunkbeitrag hinzu. Ein Zinsaufschlag wird hierfür nicht erhoben.