Ratenzahlung

Anfrage nach Ratenzahlung

Nutzen Sie dieses Online-Formular, wenn Sie mit der Zahlung Ihrer Rund­funk­beiträge im Rück­stand sind.

Unter folgenden Voraus­setzungen können Sie eine Raten­zahlung vereinbaren:

  • Die angegebene monatliche Rate steht in einem angemessenen Verhältnis zum Zahlungs­rückstand.
  • Es gab noch keine Raten­zahlungs­vereinbarungen, die nicht eingehalten wurden.
  • Es wird noch keine Voll­streckung von der Voll­streckungs­behörde oder dem Gerichts­vollzieher durch­geführt.

Die Rate ist jeden Monat fällig. Zu der monatlich vereinbarten Rate kommt alle drei Monate bei der Fällig­keit der laufende Rund­funk­beitrag hinzu. Ein Zins­aufschlag wird hierfür nicht erhoben.