Informationen zur Vollstreckung und Pfändung

Wenn Sie den Rundfunk­beitrag nicht innerhalb von vier Wochen zahlen, schickt der Beitrags­service Ihnen einen Fest­setzungs­bescheid. Zahlen Sie danach immer noch nicht, erhalten Sie eine Mahnung für den Rückstand. Bleibt die Zahlung auch dann aus, leiten wir die Voll­streckung ein – zum Beispiel durch eine Pfändung.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen:

Das Wichtigste vorab:

  • Eine Pfändung wird nicht zugunsten einer Raten­zahlung beendet. Die Pfändung ist erst erledigt, wenn der Pfändungs­betrag voll­ständig gezahlt wurde.
     
  • Nach Eingang der voll­ständigen Zahlung wird die Pfändung auto­matisch per Post aufgehoben. Eine Mitteilung über die getätigte Zahlung brauchen wir nicht. Die Freigabe Ihres Kontos kann wegen der Post­lauf­zeit einige Tage dauern.
     
  • Der Versand von Infor­mationen per Fax oder E-Mail ist nicht möglich – auch nicht im Ausnahme­fall.

Wie kann die Pfändung aufge­hoben werden?

Vollzahlung

Vollständige Zahlung des Pfändungs­betrags. Geben Sie bitte Ihre Beitrags­nummer im Verwendungs­zweck an.
 

Befreiung für den Zeitraum der Pfändung

Voraussetzung: Sie legen die not­wendigen Unter­lagen vor, rückwirkend bis zu 3 Jahre ab Antrags­stellung.

Lesen Sie mehr zur Befreiung und Ermäßigung.
 

Abmeldung, weil keine Beitrags­pflicht besteht

Voraussetzung:

  • Eine andere Person zahlt bereits den Rundfunk­beitrag für die Wohnung oder
  • Sie wohnen in einer nicht beitrags­pflichtigen Unter­kunft oder
  • Sie leben dauerhaft im Ausland und haben Ihre Wohnung in Deutschland aufgegeben oder
  • Sie sind melde­rechtlich nicht gemeldet (wohnungslos).

Wechseln Sie zum Online-Formular 'Wohnung abmelden'.
 

Insolvenz

Voraus­setzung: Sie legen einen Nachweis (Eröffnungs­beschluss) vor.

Warum wurde mein Konto gepfändet, obwohl ich befreit bin?

Eine Pfändung betrifft meist frühere Zeiträume vor einer Befreiung. Auch wenn Sie aktuell von der Rundfunk­beitrags­pflicht befreit sind, sind Forderungen aus Zeit­räumen vor der Befreiung zu zahlen. 

Möglicher­weise gibt es Lücken zwischen bestehenden Befreiungen, für die Rundfunk­beiträge gezahlt werden müssen.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung grund­sätzlich nur auf Antrag gewährt wird. 

Allein der Bezug von Leistungen löst keine auto­matische Befreiung aus.

 

In der Pfändungs- und Einziehungs­verfügung steht, welchen Zeitraum die Pfändung betrifft. Haben Sie in diesem Zeitraum Leistungen bekommen, die eine Befreiung möglich machen? Prüfen Sie, wie lange dieser Zeitraum zurückliegt.

Eine Befreiung kann bis zu 3 Jahre rück­wirkend ab Antrags­eingang gewährt werden. Rundfunk­beiträge für nicht nach­gewiesene oder nicht rechtzeitig beantragte Zeit­räume müssen bezahlt werden.

 

Kann ich eine Raten­zahlung vereinbaren, obwohl eine Pfändung besteht?

  • Solange eine Pfändung besteht, ist keine Raten­zahlung möglich.
     
  • Die Pfändung endet erst, wenn der gepfändete Betrag vollständig bezahlt ist.
     
  • Erst danach kann für einen verbleibenden Rest­betrag eine Raten­zahlung vereinbart werden.

Die Pfändung ist erledigt, wie wird aufgehoben und wie lange dauert die Aufhebung?

  • Der Betrag wurde vom gepfändeten Konto oder Lohn einbehalten und an den Beitrags­service überwiesen. Dann wird die Pfändung auto­matisch und ausschließlich durch die Bank/­den Arbeit­geber aufgehoben, sobald der gepfändete Betrag vollständig gezahlt ist.
     
  • Die Zahlung kommt von einer anderen Person oder Bank (zum Beispiel, weil ein Ange­höriger den Betrag für Sie zahlt). Dann hebt der Beitrags­service die Pfändung bei der Bank/­dem Arbeitgeber auf, sobald die Zahlung gebucht ist.  

    Diese Rück­nahme der Konto-/­Lohn­pfändung erfolgt ausschließ­lich per Post. Der Beitrags­service hat keinen Einfluss auf die Dauer des Post­weges. Es werden keine Faxe oder E-Mails versendet, auch nicht im Ausnahme­fall.

Was kann man tun, um eine Pfändung zu vermeiden?

  • die Forderung zahlen
     
  • bei finanziellen Schwierig­keiten rechtzeitig den Gläubiger informieren
     
  • eine Ratenzahlung vereinbaren, bevor eine Voll­streckung eingeleitet wird
     
  • wenn die finan­zielle Situation ausweglos ist, gege­benenfalls selbst­ständig eine Schuldner­beratung kontak­tieren
     
  • Nachweise von Sozial­leistungen an den Beitrags­service schicken

Wie ist der Ablauf bei einer Pfändung?

  • Mit einer Pfändungs- und Einziehungs­verfügung oder einem Überweisungs­beschluss muss die Bank oder der Arbeit­geber pfändbare Beträge an den Gläubiger zahlen.
     
  • Das Konto oder der Lohn wird gepfändet.
     
  • Die Pfändung bleibt bestehen, bis der Pfändungs­betrag voll­ständig bezahlt ist. Erst dann können Sie wieder über das Konto verfügen oder erhalten den vollen Lohn.

Welche Pfändungs­arten gibt es?

Kontopfändung

Bei einer Konto­pfändung wird Ihr Konto gepfändet, bis der Pfändungs­betrag bezahlt ist. Überweisungen und Aus­zahlungen sind nicht möglich. Guthaben über der geht an den Gläubiger. Für einen Grund­freibetrag können Sie Ihr Konto in ein umwandeln – bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Bank.

 

Lohnpfändung

Die Lohnpfändung geht an den Arbeitgeber. Dieser führt den pfänd­baren Betrag an den Gläubiger ab. Nur der Teil unter der Pfändungsfreigrenze wird an den Arbeit­nehmer ausgezahlt – bitte wenden Sie sich hierzu an die Personal­abteilung Ihres Arbeit­gebers.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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